Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenordnung

Rechenordnung

, f.

Verordnung, die die Rechnungslegung der Amtleute regelt
  • nach jeder angehörten hauptrechnungen soll derselb verrechnete diener mit bezahlung der resten, kosten, abgangs und anders halben unser rechenordtnung sich gemeß ... zu halten, darauf ihme dan gebührliche recess fürderlichen durch den rechenschreiber ... gefertigt ... werden soll
    1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 498
  • was aber der verrechneten amptleut rechnungs-geschäfft ... anlanget, davon wird vnsere deswegen verfertigte ampt- und rechen-ordnung ... weitere anweisung geben
    1678 Karst,Neustadt/H. 246
unter Ausschluss der Schreibform(en):