Rechenpropst, m.
Rechenpropst, m.
zu
Propst (I)
für das kirchliche Vermögen zuständiger Verwalter
vgl.
Kirchenpfleger
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der kürchen rechnung zu M. sollen wir [rath zu N.] rechen- und kirchprobst setzen1534 VerhNdBayern 22 (1882) 303