Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenregister
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(Rechenmahlzeit)
Rechensmann
1Rechenmeister
2(Rechenmeister)
Rechenmeisteramt
Rechenordnung
Rechenpfennig
Rechenpropst
Rechenrat
Rechenratserkenntnis
Rechenregister
, n.
wie Rechnungbuch
- diese spitalherrn sollen ihrer einnahme und ausgabe alle jar zwier ... den zweien obersten kastenherrn rechnung thun und ihre rechenregister ihnen uberantworten1537/38 Naumburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 64Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [Ermahnung,] daß si [landsässen] die kirchenrechnungen, so si in iren gerichten und hofmarchen aufzenemen haben, jederzeit auch wol erwegen, auch ordenliche rechenregister stellen und in die zechschrein legen lassenBairLO. 1553 II 10, 5Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit