Rechenregister, n.

wie Rechnungbuch
  • diese spitalherrn sollen ihrer einnahme und ausgabe alle jar zwier ... den zweien obersten kastenherrn rechnung thun und ihre rechenregister ihnen uberantworten
    1537/38 Naumburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 64 Faksimile
  • [Ermahnung,] daß si [landsässen] die kirchenrechnungen, so si in iren gerichten und hofmarchen aufzenemen haben, jederzeit auch wol erwegen, auch ordenliche rechenregister stellen und in die zechschrein legen lassen
    BairLO. 1553 II 10, 5 Volltext (und Faksimile)