Rechenregister, n.
Rechenregister, n.
wie Rechnungbuch
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diese spitalherrn sollen ihrer einnahme und ausgabe alle jar zwier ... den zweien obersten kastenherrn rechnung thun und ihre rechenregister ihnen uberantworten1537/38 Naumburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 64 Faksimile
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[Ermahnung,] daß si [landsässen] die kirchenrechnungen, so si in iren gerichten und hofmarchen aufzenemen haben, jederzeit auch wol erwegen, auch ordenliche rechenregister stellen und in die zechschrein legen lassenBairLO. 1553 II 10, 5 Volltext (und Faksimile)