Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenrezeß
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Rechenordnung
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Rechenrat
Rechenratserkenntnis
Rechenregister
Rechenrezeß
, m.
schriftlich fixierter Bescheid über Ausstände
- was [jeder pfarr und capellen gefell und einkomen] ausstendig, vermög rechenrecessen einzefordern1576 Pfalz-Neuburg/Sehling,EvKO. XIII 218Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg