Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenzettel
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2Rechenschreiber
(Rechenschuppel)
Rechenstiel
(Rechenstock)
Rechenstube
Rechenstüblein
Rechentag
Rechentagwan
Rechentisch
Rechenwirtschaft
Rechenzettel
, m.
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Urkunde über eine Rechnung, Beleg über einen gezahlten Betrag
bdv.:
Reitzettel
vgl.
Kerbzettel,
Rechenstock
- ausgegeben und verrechnet ... wie das ihr rechenzettel ausweist1437 Sander,Nürnb. 468
- es wer dann, das er mit recht bybrecht mit ander gutter kuntschafft, die unpartilich were, oder mit rechenzettel oder sunst kerffzedeln, die zu recht gnug weren, das die rechenschafft gescheen1445 Erler,NeustadtWeinstr. II 266
- er [statthalter vnnd lanndthouemeister] soll ... die rechenzedel der gaistlichenn renouatorum vnnderschriben1569 Reyscher,Ges. XII 399Faksimile - in Google Books
- rechenzedel, so noch jemandes todt in seinen guͤttern oder gewalt gefunden werden ... sind allein nicht gnug zur vberweisung der schulden1583 SiebbLR. I 7 § 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit