Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechenzettel

Rechenzettel

, m.

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Urkunde über eine Rechnung, Beleg über einen gezahlten Betrag
bdv.: Reitzettel
  • ausgegeben und verrechnet ... wie das ihr rechenzettel ausweist
    1437 Sander,Nürnb. 468
  • es wer dann, das er mit recht bybrecht mit ander gutter kuntschafft, die unpartilich were, oder mit rechenzettel oder sunst kerffzedeln, die zu recht gnug weren, das die rechenschafft gescheen
    1445 Erler,NeustadtWeinstr. II 266
  • er [statthalter vnnd lanndthouemeister] soll ... die rechenzedel der gaistlichenn renouatorum vnnderschriben
    1569 Reyscher,Ges. XII 399
  • rechenzedel, so noch jemandes todt in seinen guͤttern oder gewalt gefunden werden ... sind allein nicht gnug zur vberweisung der schulden
    1583 SiebbLR. I 7 § 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):