Rechnungsbrauch, m.
Rechnungsbrauch, m.
übliche Vorgehensweise im Rechnungswesen
-
sodann ... die beampte ihre rezeß zu liquidieren und zu bezahlen nit gefaßt, solle nach rechnungsprauch ihnen zu hauptguth und künftig jahre den stedten zu verzinsen auf- und zugeschrieben werden1. Hälfte 17. Jh. Ennen,Saarstädte 232