Rechnungsgeld, n.
Rechnungsgeld, n.
I
Entlohnung für die Tätigkeit als Rechnungführer
-
[zu den Einkünften des Stadtschreibers gehört das] rechnung-gelt1535? M. Sulser, Der Stadtschreiber Peter Cyro (Diss. Bern 1922) 13
II
von einem Rechner (I) verwaltetes Geld
-
wem eine von seiner eigenen casse abgesonderten casse zu halten, dienstes halber nicht oblag, der kann durch die blose – wenn auch ordnungswidrige benutzung der rechnungsgelder, jenes verbrechens [der rechner-untreue] nicht eher schuldig werden, als wenn er zu der zeit, wo er abzuliefern hat, im rest erscheint1812 SammlBadStBl. I 1400 Faksimile