Rechnungsinstanz, f.
Rechnungsinstanz, f.
für das Rechnungswesen zuständige Behörde
-
wir ... verbieten ... allen frantzoͤsischen richtern selbigen moratoriis unterthaͤnigste parition zu leisten, ausgenommen, wenn in denselben die rechnungs-instantz expresse angezeiget ... worden1699 CCMarch. II 1 Sp. 317 Faksimile