Rechnungskammer, f.
Rechnungskammer, f.
Finanzbehörde
vgl.
Rechenkammer
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daß ... von i.k.m. rechnungs-cammer eine gewisse ordnung uͤber bemeldte station abgefaßt werde1634 SammlLivlLR. II 128 Faksimile
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bei ew. königl. majestät andern ambts- und rechnungskammern1710 ActaBoruss.BehO. I 96 Faksimile
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chambre des comptes, oder rechnungs-cammer, wird in Franckreich ein gewisses vornehmes collegium genennet, welches darzu verordnet ist, daß es die rechnungen deren koͤniglichen beamten annehmen und uͤbersehen muß1733 Zedler V 1974 Faksimile
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in verschiedenen staaten hat man besondere rechnungscammern; und dahin muͤssen denn also auch zufoͤrderst die rechnungen gehen1758 v.Justi,Staatsw. II 657 Faksimile
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das commissariat würde sofort ohnermangeln, die ... ausgabsposten ... der rechnungs-cammer zuzustellen1762 Kretschmayr-Walter III 420
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die rechnungskammer ... eine kammer, d.i. collegium solcher personen, welches über die einnahmen und ausgaben gewisser art rechnung führet, und auch die rechenkammer, zuweilen auch nur die kammer schlechthin genannt wird. die kaiserlich-königliche rechnungskammer zu Wien hat einen präsidenten, verschiedene hofräthe, rechenkammerräthe u.s.f. eben daselbst und in andern oberdeutschen gegenden führet sie auch den nahmen der raitkammer1777 Adelung III 1312 Faksimile
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die koͤnigl. rechnungs-kammern und kommun-rechnungs-revisoren1808 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 854 Faksimile
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ober-landes-oekonomie-kollegium ... rechnungskammer1808 WürtStaatsHdb. 131 Faksimile
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unter diesem departement [cassen-departement] steht die rechnungskammer, die aus einem direktor, welcher zugleich mitglied desselben ist, und aus der noͤthigen zahl von oberrevisoren und revisoren besteht1809 SammlBadStBl. I 180 Faksimile
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der staatsrath ... besorgt die finanzverwaltung und ernennt eine rechnungskammer, welche unter seiner aufsicht und leitung steht; er ernennt ihre glieder1814 HdbSchweizStaatsR. 487 Faksimile
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fuͤr das hauptrechnungswesen [besteht] eine oberste rechnungskammer1815 BadStatHdb. 45
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die rechnungs-kammer der steuern1815 WirtRealIndex I 38 Faksimile
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die pflicht, für genaue befolgung des finanzgesetzes zu wachen, macht ... nicht nur zweckmäsige anstalten nothwendig, für erhebung und verwendung der staatseinkünfte, namentlich eine etatscuratel und eine rechnungskammer1817 Klüber,ÖffRecht 507 Volltext und Faksimile