Rechnungsabhörer, m.
Rechnungsabhörer, m.
wie Rechnungverhörer
-
befehlen fuͤrsten und staͤnde ... denen verordneten rechnungs-abhoͤrern, um daß alles, was hierinn [instruction- und reglements-articul] enthalten, vollzogen ... werde1695 Faber,Staatskanzlei I 461
-
solche leute ... welche ... eine rechnung zu fuͤhren geschickt sind ... sollen gehalten seyn, alljaͤhrlich ... (es waͤre dann, daß die rechnungs-abhoͤrer und justificatores ... fuͤr raͤthlicher hielten ... mehr rechnungen zusammen kommen zu lassen) mit exhibirung beglaubter inventarien ... rechnung abzulegen1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 687 Faksimile
-
bei dieser beschaffenheit kann der rechnungs-abhoͤrer den in rechnung befindlichen einnahms- oder ausgabsposten also gleich mit weniger muͤhe im journal oder rechnung finden1768 SammlBadDurlach II 234 Faksimile
-
eine vollstaͤndige liquidazion ... welche die rechnungs-abhoͤrer ohne verzug genau zu durchgehen ... haben1803 WeistNassau III 211 Faksimile