Rechnungsablegung, f.
Rechnungsablegung, f.
(schriftliche) Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben, Rechenschaftslegung
vgl.
Rechnungsabnahme
-
[dass] saͤmmtliche ad pios usus gewidmete ... guͤter ... von einigen unbescholtenen ... geistlichen vorstehern von ritterschaft und staͤdten verwaltet, letztre aber in zweifelhaften faͤllen und zur jaͤhrlichen rechnungs-ablegung an das oberconsistorium gewiesen werden moͤchten1666 Weber,SachsKR. I 1 S. 369 Faksimile
-
mithin ist das pupillare durch jährliche rechnungs ablegung ... leichtsamb zu indemnisiren1713? Hüttner,TacHyp. I 191
-
mit jährlichen rechnungs-ablegung ihrer geführten administration1732 SammlVerordnHannov. II 733 Faksimile
-
rechnungs-ablegung, communicatio rationum, oder redditio rationum, ist, wenn ein vormund oder ein anderer auf rechnung sitzender die waͤhrend seiner verwaltung gehabte einnahme und ausgabe ordentlich berechnet1741 Zedler 30 Sp. 1325 Faksimile
-
massen wir ... dafern er [waldschreiber] in jedesmal prompt zu leistender rechnungs-ablegung saͤumig erfunden werden sollte, uns eine aenderung mit ihm vorbehalten1747 Moser,ForstArch. XIV 203
-
daß wenn einer ehefrauen ... die administratio bonorum bis zu ohnverruͤckten wittwen-stuhl ohne caution und rechnungs-ablegung nachgelassen, es dabey sein bewenden ... behalten soll1753 NCCPruss. I 458 Faksimile
-
was nach geendigter vormundschaft zu beobachten ... ist die rechnungs-ablegung1774 Wagner,Civilbeamte I 150 Faksimile
-
manchmal ist der tutor von der rechnungsablegung im testamente ... befreyt, aber dessen ohngeachtet muß er sie verfertigen, nur darf er sie denen vormundschaftsgerichten nicht uͤberreichen1785 Fischer,KamPolR. I 215 Faksimile
-
so verboth kaiser Mauritius denen, welche verschuldet oder noch zu einer rechnungs-ablegung verbunden sind, in ein kloster zu gehen1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 740 Faksimile
-
wie dann auch mit den h. h. pfarrern jaͤhrlich bey der rechnungs ab- und vorlegung die documenta und schuld-obligationes zu durchgehen sind1787 KurpfSamml. IV Reg. 872
-
wenn ein mitglied, ohne die ausdrückliche einwilligung der übrigen, seinen societätsantheil einem fremden überläßt: so kann dieser von den übrigen gesellschaftern weder die einsicht der handlungsbücher, noch rechnungsablegung ... fordern1794 PreußALR. II 8 § 638
-
rechnungsablegung (rationum redditio) heißt im weitern verstande die handlung, vermittelst welcher ein verwalter fremder sachen uͤberhaupt sein verfahren bey der administration darthut1805 RepRecht XII 185 Faksimile
-
um ... die rechnungs-abnahme ... auf dem kuͤrzesten wege herbeizufuͤhren, wird eine fortlaufende rechnungs-ablegung angeordnet1819 Reyscher,Ges. XVIII 440 Faksimile
-
haben wir uns bewogen gefunden, bei unseren ministerien ... besondere ministerial-kassen mit unmittelbarer rechnungs-ablegung zu errichten1822 Reyscher,Ges. XVIII 151 Faksimile
-
am tage der rechnungsablegung wird selbige vorgelesen, und jeder hauptmann producirt alsdann seine belege, welche mit der rechnung verglichen ... werden1823 StaatsbMag. III 295 Faksimile
-
der cargadeur hat insbesondre auch noch die pflicht der rechnungsablegung gegen seinen principal1828 Pöhls,HR. I 104 Faksimile