Rechnungsablegung, f.

(schriftliche) Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben, Rechenschaftslegung
  • [dass] saͤmmtliche ad pios usus gewidmete ... guͤter ... von einigen unbescholtenen ... geistlichen vorstehern von ritterschaft und staͤdten verwaltet, letztre aber in zweifelhaften faͤllen und zur jaͤhrlichen rechnungs-ablegung an das oberconsistorium gewiesen werden moͤchten
    1666 Weber,SachsKR. I 1 S. 369 Faksimile
  • mithin ist das pupillare durch jährliche rechnungs ablegung ... leichtsamb zu indemnisiren
    1713? Hüttner,TacHyp. I 191
  • mit jährlichen rechnungs-ablegung ihrer geführten administration
    1732 SammlVerordnHannov. II 733 Faksimile
  • rechnungs-ablegung, communicatio rationum, oder redditio rationum, ist, wenn ein vormund oder ein anderer auf rechnung sitzender die waͤhrend seiner verwaltung gehabte einnahme und ausgabe ordentlich berechnet
    1741 Zedler 30 Sp. 1325 Faksimile
  • massen wir ... dafern er [waldschreiber] in jedesmal prompt zu leistender rechnungs-ablegung saͤumig erfunden werden sollte, uns eine aenderung mit ihm vorbehalten
    1747 Moser,ForstArch. XIV 203
  • daß wenn einer ehefrauen ... die administratio bonorum bis zu ohnverruͤckten wittwen-stuhl ohne caution und rechnungs-ablegung nachgelassen, es dabey sein bewenden ... behalten soll
    1753 NCCPruss. I 458 Faksimile
  • was nach geendigter vormundschaft zu beobachten ... ist die rechnungs-ablegung
    1774 Wagner,Civilbeamte I 150 Faksimile
  • manchmal ist der tutor von der rechnungsablegung im testamente ... befreyt, aber dessen ohngeachtet muß er sie verfertigen, nur darf er sie denen vormundschaftsgerichten nicht uͤberreichen
    1785 Fischer,KamPolR. I 215 Faksimile
  • so verboth kaiser Mauritius denen, welche verschuldet oder noch zu einer rechnungs-ablegung verbunden sind, in ein kloster zu gehen
    1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 740 Faksimile
  • wie dann auch mit den h. h. pfarrern jaͤhrlich bey der rechnungs ab- und vorlegung die documenta und schuld-obligationes zu durchgehen sind
    1787 KurpfSamml. IV Reg. 872
  • wenn ein mitglied, ohne die ausdrückliche einwilligung der übrigen, seinen societätsantheil einem fremden überläßt: so kann dieser von den übrigen gesellschaftern weder die einsicht der handlungsbücher, noch rechnungsablegung ... fordern
    1794 PreußALR. II 8 § 638
  • rechnungsablegung (rationum redditio) heißt im weitern verstande die handlung, vermittelst welcher ein verwalter fremder sachen uͤberhaupt sein verfahren bey der administration darthut
    1805 RepRecht XII 185 Faksimile
  • um ... die rechnungs-abnahme ... auf dem kuͤrzesten wege herbeizufuͤhren, wird eine fortlaufende rechnungs-ablegung angeordnet
    1819 Reyscher,Ges. XVIII 440 Faksimile
  • haben wir uns bewogen gefunden, bei unseren ministerien ... besondere ministerial-kassen mit unmittelbarer rechnungs-ablegung zu errichten
    1822 Reyscher,Ges. XVIII 151 Faksimile
  • am tage der rechnungsablegung wird selbige vorgelesen, und jeder hauptmann producirt alsdann seine belege, welche mit der rechnung verglichen ... werden
    1823 StaatsbMag. III 295 Faksimile
  • der cargadeur hat insbesondre auch noch die pflicht der rechnungsablegung gegen seinen principal
    1828 Pöhls,HR. I 104 Faksimile