Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsablegung

Rechnungsablegung

, f.

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(schriftliche) Offenlegung der Einnahmen und Ausgaben, Rechenschaftslegung
  • [dass] saͤmmtliche ad pios usus gewidmete ... guͤter ... von einigen unbescholtenen ... geistlichen vorstehern von ritterschaft und staͤdten verwaltet, letztre aber in zweifelhaften faͤllen und zur jaͤhrlichen rechnungs-ablegung an das oberconsistorium gewiesen werden moͤchten
    1666 Weber,SachsKR. I 1 S. 369
  • mithin ist das pupillare durch jährliche rechnungs ablegung ... leichtsamb zu indemnisiren
    1713? Hüttner,TacHyp. I 191
  • mit jährlichen rechnungs-ablegung ihrer geführten administration
    1732 SammlVerordnHannov. II 733
  • rechnungs-ablegung, communicatio rationum, oder redditio rationum, ist, wenn ein vormund oder ein anderer auf rechnung sitzender die waͤhrend seiner verwaltung gehabte einnahme und ausgabe ordentlich berechnet
    1741 Zedler 30 Sp. 1325
  • massen wir ... dafern er [waldschreiber] in jedesmal prompt zu leistender rechnungs-ablegung saͤumig erfunden werden sollte, uns eine aenderung mit ihm vorbehalten
    1747 Moser,ForstArch. XIV 203
  • daß wenn einer ehefrauen ... die administratio bonorum bis zu ohnverruͤckten wittwen-stuhl ohne caution und rechnungs-ablegung nachgelassen, es dabey sein bewenden ... behalten soll
    1753 NCCPruss. I 458
  • was nach geendigter vormundschaft zu beobachten ... ist die rechnungs-ablegung 
    1774 Wagner,Civilbeamte I 150
  • manchmal ist der tutor von der rechnungsablegung im testamente ... befreyt, aber dessen ohngeachtet muß er sie verfertigen, nur darf er sie denen vormundschaftsgerichten nicht uͤberreichen
    1785 Fischer,KamPolR. I 215
  • so verboth kaiser Mauritius denen, welche verschuldet oder noch zu einer rechnungs-ablegung verbunden sind, in ein kloster zu gehen
    1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 740
  • wie dann auch mit den h. h. pfarrern jaͤhrlich bey der rechnungs ab- und vorlegung die documenta und schuld-obligationes zu durchgehen sind
    1787 KurpfSamml. IV Reg. 872
  • wenn ein mitglied, ohne die ausdrückliche einwilligung der übrigen, seinen societätsantheil einem fremden überläßt: so kann dieser von den übrigen gesellschaftern weder die einsicht der handlungsbücher, noch rechnungsablegung ... fordern
    1794 PreußALR. II 8 § 638
  • rechnungsablegung (rationum redditio) heißt im weitern verstande die handlung, vermittelst welcher ein verwalter fremder sachen uͤberhaupt sein verfahren bey der administration darthut
    1805 RepRecht XII 185
  • um ... die rechnungs-abnahme ... auf dem kuͤrzesten wege herbeizufuͤhren, wird eine fortlaufende rechnungs-ablegung angeordnet
    1819 Reyscher,Ges. XVIII 440
  • haben wir uns bewogen gefunden, bei unseren ministerien ... besondere ministerial-kassen mit unmittelbarer rechnungs-ablegung zu errichten
    1822 Reyscher,Ges. XVIII 151
  • am tage der rechnungsablegung wird selbige vorgelesen, und jeder hauptmann producirt alsdann seine belege, welche mit der rechnung verglichen ... werden
    1823 StaatsbMag. III 295
  • der cargadeur hat insbesondre auch noch die pflicht der rechnungsablegung gegen seinen principal
    1828 Pöhls,HR. I 104
unter Ausschluss der Schreibform(en):