Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsabnahme
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Entgegennahme und Kontrolle einer Abrechnung durch dazu autorisierte Personen
- ist ... nicht so noͤthig, daß bey der rechnungs-abnahme jemand aus der amts-cammer seyn darff1658 CCMarch. IV 3 Sp. 90Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß ... des von P. ... quittungen bey allen rechnungs-abnahmen ... angenommen ... werden sollen1693 CCMarch. IV 5 Sp. 159Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die stände können weiter nichts als in ansehung des landescreditwesens zu der rechnungsabnahme concurriren1713 ActaBoruss.BehO. I 371Faksimile - in Google Books
- soll ... dem vormund unverwehret seyn, commissarios zur rechnungs-abnahme zu bitten1718 CCMarch. II 2 Sp. 82Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- confirmiren und ratificiren wir sothane geschehene rechnungs-abnahme hierdurch allergnaͤdigst1722 HistBeitrPreuß. II 286Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir durchaus nicht wollen, daß ... die patronos oder collatores mit jährlicher rechnungs-abnahme ... beschweret ... werden1732 SammlVerordnHannov. II 733Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ordentlicher weise beschihet die rechnungs-abname auf kosten der herrschaft1758 Estor,RGel. II 445Faksimile (ca. 140 KB)
- die beamten und andern obrigkeiten, welche zur rechnungs-abnahme befehle erhalten1782 CSax. I 1123Faksimile - in Google Books
- damit die administratores piorum corporum um so weniger gelegenheit haben moͤgen, von den untern haͤnden habenden geldern etwas zu veruntreuen; so sollen sie bey ablegung der rechnung allemal die uͤber die activa lautende verschreibungen in orginali vorzeigen, das manual in termino der rechnungs-abnahme produciren und nach selbigem den cassen-vorrath vorweisen1785 BrschwWolfenbPromt. III 33
- im preußischen und wuͤrtembergischen wird bey jeder rechnungsabnahme die verehrung bestimmt; wenn aber der bestand zum unterhalt der unmuͤndigen kaum zureicht, so wird nichts angewiesen1785 Fischer,KamPolR. I 217Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von der bey der rechnungsabnahme erforderlichen cassenvisitation1789 LVerordnLippe III 526Faksimile - in Google Books
- die kirchengemeinde ist der rechnungsabnahme durch ihre repräsentanten oder bevollmächtigte beyzuwohnen berechtigt1794 PreußALR. II 11 § 691
- um ... die rechnungs-abnahme ... auf dem kuͤrzesten wege herbeizufuͤhren, wird eine fortlaufende rechnungs-ablegung angeordnet1819 Reyscher,Ges. XVIII 440Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die rechnungsabnahme oder abhör erfolgt vor dem gericht, welches dem depositorium unmittelbar vorgesetzt ist1830 Puchta,Justizämter II 617Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte