Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsabschied

Rechnungsabschied

, m.

schriftliches Ergebnis einer Steuerberechnung bei einem Kreistag
  • welcher [calculus] auch mit einem sondern paß in den rechnungs-abschid als ein beylag ... gebracht, auch solcher massen zur dictatur gegeben worden
    1624 Moser,StaatsR. 28 S. 400
unter Ausschluss der Schreibform(en):