Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsantrag
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, m.
schriftliche Beantragung einer Rechnungslegung
- alsdan bishar sich zu ziten alt värlägen rechnungsantrag harfür komen, so ein vatter von den kinden abgangen was ... alsdan die armen waisli oder ander mit sölichen rechnungen beschwert wurden1505 GraubdnRQ. III 165Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"