Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsaufnahme

Rechnungsaufnahme

, f.

wie Rechnungabnahme 
  • hat man ... niemahls ... einige rechnungs-aufnahm oder verantwort weiter geschehen lassen wollen
    1648 Struve,PfälzKHist. 612
  • seynd zu solcher rechnungs-aufnahm jhro chur-fuͤrstl. durchl. in Bayern und jhro fuͤrstl. gn. zu Saltzburg ... deputirt und denenselben ... uͤberlassen worden, alle jahr zu der rechnungs-zeit in Muͤnchen ... zu erscheinen
    1688 Moser,StaatsR. 30 S. 7
  • daß der tag zur rechnungs-aufnahm von der kanzel zu verkünden seie
    1752 Chorinsky,Mat. III 362
  • soll die verordnete perpetuirliche vormundschaftliche deputationscommission wegen aufnahme der tutelrechnungen von denen revenuͤen der minderjaͤhrigen 1/2 procent fuͤr die jaͤhrliche rechnungsaufnahme ... zu genießen haben
    1769 SystSammlSchleswH. II 1 S. 95
  • daß weder obrigkeiten ... oder wer sonst mit der rechnungs-aufnahm zu thun hat, von der kirche ein anlehen ... aufnehmen ... solle
    1774 Wagner,Civilbeamte I 139
  • da ... die natur der sache ... erfordert, daß ... bey der naͤmlichen stelle ... die rechnungen eingesehen und aufgenommen werden: so ist die gnaͤdigste willensmeinung hiemit, daß ... die rechnungsaufnahme ... uͤber die heil. kapelle dem geistlichen rath ... verbleiben solle
    1783 KurpfSamml. IV 851
  • daß es bey dieser alleinigen rechnungsaufnahme uͤber der stadt mittel ... sein bewenden haben soll
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 109
  • bei jenen stiftungen, wo neben der verwaltung auch noch eine unteradministrations-behoͤrde besteht, und die rechnung vor ihrer einsendung aufzunehmen pflegt, soll diese herkommliche rechnungs-aufnahme ... fortgesetzt werden
    1805 Salzburg/v.Berg,PolR. VI 2 S. 366
  • bei den kleineren commuͤnen ... pflegen ... bei der rechnungsaufnahme ... gewoͤhnlich nur zwei gevollmaͤchtigte bestellt zu werden
    1823 StaatsbMag. III 296
unter Ausschluss der Schreibform(en):