Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsbrauch

Rechnungsbrauch

, m.

übliche Vorgehensweise im Rechnungswesen
  • sodann ... die beampte ihre rezeß zu liquidieren und zu bezahlen nit gefaßt, solle nach rechnungsprauch ihnen zu hauptguth und künftig jahre den stedten zu verzinsen auf- und zugeschrieben werden
    1. Hälfte 17. Jh. Ennen,Saarstädte 232