Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsbrauch
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Rechnungsbrauch
, m.
übliche Vorgehensweise im Rechnungswesen
- sodann ... die beampte ihre rezeß zu liquidieren und zu bezahlen nit gefaßt, solle nach rechnungsprauch ihnen zu hauptguth und künftig jahre den stedten zu verzinsen auf- und zugeschrieben werden1. Hälfte 17. Jh. Ennen,Saarstädte 232