Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsdeputierte
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Rechnungsbrauch
Rechnungsbuch
Rechnungsdeputationstag
Rechnungsdeputierte
, m.
Abgesandter bei einem Rechnungsdeputationstag oder bei einem Rechnungskonvent der Ritterschaft
- ob man der hohen herren rechnungs-deputirten relation, die sie zu end des vorigen crays-tags abgehaͤndiget, aber nicht vorgenommen werden koͤnnen ... bey jetzigem convent durchzugehen ... belieben wolle1691 Moser,StaatsR. 32 S. 101Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- im vorigen seculo hatte der schwaͤbische crays zwey rechnungs-deputirte oder probatores1746 Moser,StaatsR. 27 S. 459Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey einigen cantonen ... werden besondere rechnungsconvente gehalten ... wird dann ... die rechnung ... durchgangen ... und dann alles durch die unterschriften der directorialen und rechnungsdeputirten bekraͤftigt1788 Kerner,RRittersch. II 323Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)