Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsgeber
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Rechnungsbeleg
Rechnungsbrauch
Rechnungsbuch
Rechnungsdeputationstag
Rechnungsdeputierte
Rechnungseinnahme
Rechnungserscheinung
Rechnungsexaminator
Rechnungsführer
Rechnungsgeber
, m.
Person, die eine Rechnung (II 1) präsentiert oder die Rechenschaft (I) ablegt
bdv.:
Rechnungsschuldiger
vgl.
Rechnungssteller
- nach vergleichung der einnahme gegen die ausgabe verbleibt unterschriebener rechnungsgeber heraus schuldig benanntlich 3 fl. 5 btz. 21 hlr.1697? RottweilHlKreuz 28
- folgen hier die rubricken, wornach so wohl die rechnungs-gebere als rechnungs-stellere das manuale und die rechnung selbst einzurichten haben1769 BadZftO. 13Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nach abgehoͤrt- und abgeschlossener rechnung ist dem neuen rechnungs-geber ein exemplar der abgehoͤrten rechnung zuzustellen, um sich darnach richten zu koͤnnen1769 BadZftO. 56Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- solle der rechnungs-geber die einnahme auch in jeder stelle ordentlich eintragen, und der rechnungs-steller bey etwaigen fehleren darauf genau halten1769 BadZftO. 25Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg