Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsgeber

Rechnungsgeber

, m.

Person, die eine Rechnung (II 1) präsentiert oder die Rechenschaft (I) ablegt
  • nach vergleichung der einnahme gegen die ausgabe verbleibt unterschriebener rechnungsgeber heraus schuldig benanntlich 3 fl. 5 btz. 21 hlr.
    1697? RottweilHlKreuz 28
  • folgen hier die rubricken, wornach so wohl die rechnungs-gebere als rechnungs-stellere das manuale und die rechnung selbst einzurichten haben
    1769 BadZftO. 13
  • nach abgehoͤrt- und abgeschlossener rechnung ist dem neuen rechnungs-geber ein exemplar der abgehoͤrten rechnung zuzustellen, um sich darnach richten zu koͤnnen
    1769 BadZftO. 56
  • solle der rechnungs-geber die einnahme auch in jeder stelle ordentlich eintragen, und der rechnungs-steller bey etwaigen fehleren darauf genau halten
    1769 BadZftO. 25
unter Ausschluss der Schreibform(en):