Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsrezeß
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Rechnungsprotokoll
Rechnungsrezeß
, m.
Bescheid über das Ergebnis einer Rechnungslegung mit Festsetzung eventueller Restzahlungen
- dasßelbig gueth ... ist ... dem ... schaffner ... ahn statt bezahlung des rechnungs recess überlassen worden1654 Könnecke,Grimmelshausen II 83
- K. stellte vor, durch ein von kayserlicher administrations-commission ergangenes decret, vermoͤge dessen ihme ein anmaßlicher rechnungs-recess ... angesetzt, hoͤchstens gravirt ... worden zu seyn1758 Cramer,Neb. IX 54
- in betreff der herrschaftlichen schuldigkeiten, rechnungs-recessen, und sonst an das ærarium abzufuͤhrender gebuͤhren1786 KurpfSamml. III 107Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wird ... die rechnung ... durchgangen, auch die rechnungsrecesse und das absolutorium entworfen1788 Kerner,RRittersch. II 323Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)