Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungssache

Rechnungssache

, f.

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wie Rechnunggeschäft 
  • der rechenschreiber soll, waß der verwaltunge rechnungs- und andere sachen antrifft, mit concipiren fleißig ... seyn
    1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 495
  • wird um die hierzwischen aufgenommene rechnungs-sachen zu adjoustiren ... ein engerer convent ... vorhergehen
    1683 Moser,StaatsR. 28 S. 129
  • moratoria, so in rechnungs-sachen von uns gegeben werden
    1699 CCMarch. II 1 Sp. 317
  • alle rechnungs- und kassensachen 
    1714 ActaBoruss.BehO. II 159
  • zu einem rechnungsfuͤhrer muß nur ein mann von gepruͤfter ehrlichkeit, genugsahmer geschicklichkeit in rechnungs-sachen, und der hinlaͤngliche sicherheit zu bestellen im stande ist, genommen werden
    1769 Claproth,Grundsätze 5
  • wenn der mann [einer pflegebefohlnen] auf cassen- und rechnungssachen sich gelegt
    1794 PreußALR. II 18 § 754
  • vom verfahren in rechnungssachen 
    1805 Gönner,GemProz.2 IV 109
unter Ausschluss der Schreibform(en):