Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsstellung
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Rechnungsstellung
, f.
Erstellung einer Rechnung (II 1)
- aus den gefällen der rechnungsstellung1658 AnnNassau 36 (1906) 207
- bey jeder rechnungs-stellung ist dem rechner ... eine accurate nach-rechnung zu ziehen1758 Reyscher,Ges. XIV 734Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 4 wochen vor der zeit der rechnungs-stellung1769 BadZftO. 15Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die hauptklage und die auf rechnungsstellung koͤnnen nicht cumulirt werden1805 Gönner,GemProz.2 IV 635
- vorschlaͤge, wie der saͤumige beamte zur beschleunigung seiner rechnungs-stellung anzuhalten seyn moͤchte1806 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 727Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die verbindlichkeit zur rechnungsstellung ist als eine präjudizialfrage zu verhandeln und zu entscheiden. der säumige rechnungsführer wird zur stellung der rechnung innerhalb eines angemessenen termins ... angewiesen1815 Gönner,EntwGesB. I 284Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- rechnungsstellung. die jahrsrechnung wird durch den stiftungspfleger in der regel selbst gestellt1822 Friedberg,VGEvK. 412
- rechnungsablage ... des vormunds ... die obrigkeit hat von amtswegen auf die rechnungsstellung zu dringen1824 Mittermaier,PrivR. 364Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte