Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsstellung

Rechnungsstellung

, f.

Erstellung einer Rechnung (II 1) 
  • aus den gefällen der rechnungsstellung 
    1658 AnnNassau 36 (1906) 207
  • bey jeder rechnungs-stellung ist dem rechner ... eine accurate nach-rechnung zu ziehen
    1758 Reyscher,Ges. XIV 734
  • 4 wochen vor der zeit der rechnungs-stellung 
    1769 BadZftO. 15
  • die hauptklage und die auf rechnungsstellung koͤnnen nicht cumulirt werden
    1805 Gönner,GemProz.2 IV 635
  • vorschlaͤge, wie der saͤumige beamte zur beschleunigung seiner rechnungs-stellung anzuhalten seyn moͤchte
    1806 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 727
  • die verbindlichkeit zur rechnungsstellung ist als eine präjudizialfrage zu verhandeln und zu entscheiden. der säumige rechnungsführer wird zur stellung der rechnung innerhalb eines angemessenen termins ... angewiesen
    1815 Gönner,EntwGesB. I 284
  • rechnungsstellung. die jahrsrechnung wird durch den stiftungspfleger in der regel selbst gestellt
    1822 Friedberg,VGEvK. 412
  • rechnungsablage ... des vormunds ... die obrigkeit hat von amtswegen auf die rechnungsstellung zu dringen
    1824 Mittermaier,PrivR. 364
unter Ausschluss der Schreibform(en):