Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungstag

Rechnungstag

, m.

Termin der Rechnungslegung, auch die Versammlung des mit der Rechnungslegung befaßten Gremiums
  • ainen rechnungtage uf Petri et Pauli
    1421 QGrafschHohenberg I 343
  • bin ich durch den von S. bericht, der uff dem rechnungtag gewesen ist, das die rechnung nit zu S., sondern zu E. beschehen si
    1531 WürtLändlRQ. II 882
  • im fall aber die beampte ... den angestimbten rechnungstag nicht wurden besuchen, so mögen der pastor und die gemeinde mit der rechnung nichtsdestoweiniger ... vortfaren
    1599 Ostfriesland/Sehling,EvKO. VII 1 S. 428
  • [die ordentlichen Gemeindeversammlungen werden auch] rechnungstage [genannt]
    16. Jh. JbMittelfrk. 56 (1909) 78
  • daß unser ... regierender bruder ... beyder herrschaften jahr-rechnung von den amtleuten und dienern ... abhoͤren, der rechnungs-tag den andern bruͤdern zeitlich zuvor wissend gemacht ... werden soll
    1604 Cramer,Neb. 90 S. 148
  • gestalt er [renthmeister] ... 14 tage vor seinem rechnungstag dem saltzgreben die rechnung zustellen soll, sich darin haben zu ersehen und zu ermessen, ob er sie beurkunden koͤnne oder nicht
    1643 HessSamml. II 575
  • wer sonsten das ampt außer dem [pflichttag] und dem rechnungstage ... beisammen kommen ... zu laßen begehret
    1681 IserlohnUB. 208
  • da ... uber gut und schulden des N. ein öffentlicher r. erkannt ist
    1806 SchweizId. XII 979
unter Ausschluss der Schreibform(en):