Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechnungsverhör

Rechnungsverhör

, f. u. n.

Rechnungsprüfung oder Rechnungsabhörung
  • alle die relationen über der universitet rechnungsverhör 
    1672 Brunn,WGUnivHeidelb. 249 Anm. 2
  • sollen dieienige professores, so der rechnungsverhör beywohnen, die zeit über von ihren lectionibus dispensiert sein
    1672 HeidelbUnivStat. 269
  • aus des cantzley-tax-einnehmers rechnungs-verhoͤr 
    1673 RAbsch. IV Zugabe 107
  • solle bemeldte inquisition und rechnungs-verhoͤr befoͤrdert ... werden
    1685 Moser,StaatsR. 30 S. 31
  • daß wir [Carl Philipp pfalz-graf bey Rhein] uns ... aller leibeigenschafts-rechten ... einquartierung, heer- und frohnd-wagen, bevormundung und rechnungs-verhoͤr ... begeben
    1717 Mader,ReichsrMag. IV 386
  • bey dem ober-rheinischen crays versammlen sich die crays-deputirte jaͤhrlich zu Franckfurt zur rechnungs-verhoͤr 
    1773 Moser,KreisVerf. 794
  • daß in den uͤbrigen munizipalstaͤdten ... dergleichen gemeindedeputirten, sonderbar bei rechungsverhoͤren, kapitalienaufnahme ... u.s.w. mit zuzuziehen seien, ist wohl keinem zweifel unterworfen
    1788 Thomas,FuldPrR. I 168
  • daß ... der beamte von der persoͤhnlichen erscheinung bey der rechnungs-verhoͤr dispensirt sey
    1790 KurpfSamml. V 62
unter Ausschluss der Schreibform(en):