Rechnungswesen, n.
Rechnungswesen, n.
wie Rechnungswerk, auch die Gesamtheit der Tätigkeiten der Finanzverwaltung
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von denen zum rechnungs-wesen deputirten abgeordneten1624 Moser,StaatsR. 28 S. 400 Faksimile
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daß die ordinari deputati ... wie sie das rechnungs-wesen befinden, daruͤber eine ordentliche relation ... abfassen1676 Moser,StaatsR. 32 S. 86 Faksimile
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distractiones und verzoͤgerung des rechnungs-wesens1696 Moser,StaatsR. 30 S. 48 Faksimile
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ob zwar unsre auf rechnung sitzende beamte bereits mit einer gedruckten instruction, wie sie mit verwaltung unsrer cammersachen zu verfahren, dann das rechnungswesen einzurichten und fortzufuͤhren haben, versehen [sind]1734 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 214 Faksimile
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das einem müntzmeister zukommende rechnungswesen nebst seiner bedienstung1736 Wielandt,BadMünzG. 196
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das rechnungswesen wird fast auf eben die art gefuͤhret, als wir oben bey den zoͤllen und mauthen vorstellig gemacht haben1758 v.Justi,Staatsw. II 371 Faksimile
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die dem obristen kriegs-commissario im felde zukommende besorgnuß des cassa- und rechnungs-weesens1769 MariaTheresiaHeerwesen 92
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nachdem wir aus ... allergnaͤdigster vorsorge fuͤr die erhaltung aller gemeinnuͤtzigen anstalten befohlen haben, daß das rechnungs-wesen uͤber die kirchen- und armen-mittel, schul-cassen, waysenhaͤuser, hospitaͤler ... mit besserer ordnung ... als zeither geschehen, betrieben werden solle1769 NCCPruss. IV 5111 Faksimile
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vorschriften wegen des rechnungswesens1788 Thomas,FuldPrR. I 160 Faksimile
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ein schiffsmäkler muß in fremden sprachen und im rechnungswesen geübt seyn1794 PreußALR. II 8 § 1319
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da ... das rechnungswesen beim packhofe mit dem ablaufe eines jeden monats abgeschlossen werden muß1797 BrschwWolfenbPromt. VI 3
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uͤberlies man bisher mit einer seltenen gleichguͤltigkeit die kenntniß vom rechnungswesen ... der lieben routine, und die rechnungsverstaͤndigen holte man aus - kanzleyen!1805 Gönner,GemProz.² IV 110
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wurde ... der gemeinde-pfleger K. ... wegen der aus veranlassung eines bedeutenden cassen-restes gegen ihn erhobenen nachlaͤßigkeit in seinem rechnungswesen ... mit einer vierwoͤchigen gefaͤngnißstrafe belegt1826 WürtRechtsErk. (1826) 340