Rechnungswerk, n.
Rechnungswerk, n.
Rechnungsführung und -prüfung
bdv.:
Rechnungswesen
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damit das rechnungswerk umb so viel desto besser beschleuniget ... werde, soll der ... rath die schwierigkeiten und gravamina, so sich befinden moͤchten, aufnehmen1653 HistBeitrPreuß. II 60 Faksimile
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daß nemlichen das hinterbliebene rechnungs-werck in termino eroͤrtert und in richtigen stand gesetzet werden solle1694 Moser,StaatsR. 32 S. 88 Faksimile
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hat man ... sich ... vorgenommen, das rechnungs-werck dißmahl voͤllig zu debattiren1696 Moser,StaatsR. 30 S. 48 Faksimile
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uͤber die bey der laden eingehende gesammte gelder ... solle jaͤhrlich der aͤltere kertzenmeister wechsel-weiß ordentliche rechnung fuͤhren ... und seinem nechst sitzenden mit-kertzenmeister das rechnungs-werck fort zu fuͤhren uͤbergeben1717 Reyscher,Ges. XIII 1086 Faksimile
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da ein ganz besonderer nutzen von deutlicheren rechnungswercke bey erhebung derer steuern sich zu versprechen1762 Schlechte,StRefSachsen 191