Rechnungszeit, f.
Rechnungszeit, f.
I
Zeitpunkt der Rechnungslegung
bdv.:
Rechnungstag
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seynd zu solcher rechnungs-aufnahm jhro chur-fuͤrstl. durchl. in Bayern und jhro fuͤrstl. gn. zu Saltzburg ... deputirt und denenselben ... uͤberlassen worden, alle jahr zu der rechnungs-zeit in Muͤnchen ... zu erscheinen1688 Moser,StaatsR. 30 S. 7 Faksimile
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daß ... bey vorjaͤhrigen exstantien, so viel bey eines jeden [beamten] rechnungs-zeit auffgeschwollen ... beobachtet [werde]1736 PatrArch. 1 (1784) 182
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da aber nach dem umsturz bis zur rechnungszeit eine weitere eindienung geschieht1774 Wagner,Civilbeamte I 189 Faksimile
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daß durch den tod eines socius die gesellschaft sich nicht trennt, sondern die erben eintreten koͤnnen, oder bis zu einer bestimmten zeit selbst in der gesellschaft bleiben muͤssen, z.b. bis zur naͤchsten rechnungszeit1824 Mittermaier,PrivR. 489 Faksimile
II
Zeitraum, über den eine Abrechnung stattfindet
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wann aber dem allmosen in einer rechnungs-zeit etwas legirt wuͤrde1774 SammlBadDurlach II 113 Faksimile
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in der rechnungszeit, uͤber welche die justifikation der amts-rechnungen vorgenommen wird1815 WirtRealIndex III 44 Faksimile