Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtbesitzen

Rechtbesitzen

, n.

"Gerichtsversammlung" ÖW. VI 635
  • welcher den spot auß solchen rechtbesitzen treibt und offenlich daß redt und maint er wel scheissen in solchß recht, ... so sol er gepuest werden drei tag und nacht auf dem pauch im stogk
    15. Jh. Steiermark/ÖW. VI 410
unter Ausschluss der Schreibform(en):