Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtbieten
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rechtsbeständig
Rechtbieten
, n.
Angebot, eine strittige Sache (schieds-)gerichtlich klären zu lassen, wodurch das Recht auf Selbsthilfe suspendiert wird
bdv.:
Rechtbot (II),
Rechterbieten
- rechtbieten Z.'s gegen S. und G. vor den boten gemeiner eidgenossen und anderer städte1440 EidgAbsch. II 134Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- getrüwte ouch, sid si in also můtwillenklichen in vech gehept haben über allen glimpf und rechtbieten ... wz er denn da getan hab mit dem absagen und ... dem angriff, dz hab er wol mugen tůn1447 BernStR. VII 1 S. 363Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- uber vil yberflissig ... rechtbieten1519 SchwäbWB. V 216Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wär v̈ber rechtpieten jemands übels zůfuͤgt. item welicher über das, das im recht anbotten vnd dargeschlagen wirt, einen der also recht angebotten hat, über sölches anfalt vnd in zornigem můt fräfne hand an ine legte ... das soll er ime vollkommenlich abtragen1604 ZofingenStR. 261Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- waͤr vber rechtbietten jemands vbels zůfuͤgt. wann jemands einem anderen, der mit jhm vneins waͤre rechtbietten, derselbig aber soͤlch rechtbott nit allein vßschlachen, sonder auch noch vber das hand an jhme legen ... wurde: sol ein soͤlcher fraͤffler zechen floryn bůß geben1616 WaadtStat. 196Faksimile (ca. 264 KB)
- wie sich über recht-bieten zu verhalten. solte jemand einem anderen ... über ihre streitsach das recht bieten oder darschlagen, so soll der, deme das recht gebotten worden, in der streitsach innhalten ... mag aber den, welcher da recht gebotten ... auf den ersten ordinari grichtstag ... bieten laßen, umb die gründ ... solchen rechtbotts zu vernemmen1715 MurtenStR. 498Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"