Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Rechtbürge)

(Rechtbürge)

, m.

vom Kläger zu stellende Gewährsperson, die sich gegenüber dem Beklagten für die Beachtung des Urteilsspruchs verbürgt
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):