II Schiedsmann, Richter, Vorsitzender bei Gerichtsverfahren
in einem Rechtsstreit: Angebot des Anspruchsgegners an die fordernde Partei, ihrem Anspruch in bestimmtem Umfang nachzukommen bzw. sich einer (schieds-) gerichtlichen Entscheidung zu unterwerfen;
über/wider Rechterbieten bezeichnet das verbotene Überschreiten der dadurch gesetzten Grenzen bei der (gewaltsamen) Rechtsdurchsetzung
wie
Rechterbieten
wie
Rechterbieten
Urkunde über eine
richterliche Entscheidung
Rechtsersuchen, Bitte um gerichtliche Klärung einer Angelegenheit; Klage(erhebung)
von einer Urkundenausstellerin verwendeter Namenszusatz unklarer Herkunft und Funktion (Status?)
rechtmäßiger Erbe, auch von Frauen
wie
Rechterbieten
in rechtlichen Dingen erfahren, juristisch gebildet
in rechtlichen Dingen erfahrene Person, juristisch Ausgebildeter
Erfahrung, Ausbildung in rechtlichen Angelegenheiten
Einholung einer
Rechtbelehrung
gerichtliche Entscheidung
wie
Rechterkenntnis
förmlicher Antrag vor Gericht
rechtliches Verfahren
wie
Rechterkenntnis
Überlegung als Grundlage des richterlichen Handelns während des Verfahrens