Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechterbieten

in einem Rechtsstreit: Angebot des Anspruchsgegners an die fordernde Partei, ihrem Anspruch in bestimmtem Umfang nachzukommen bzw. sich einer (schieds-) gerichtlichen Entscheidung zu unterwerfen; über/wider Rechterbieten bezeichnet das verbotene Überschreiten der dadurch gesetzten Grenzen bei der (gewaltsamen) Rechtsdurchsetzung