Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtfertigung
Artikel davor:
(rechtferten)
rechtfertig
1Rechtfertige
2(Rechtfertige)
1rechtfertigen
Rechtfertiger
Rechtfertigkeit
rechtfertiglich
(rechtfertigmachen)
(Rechtfertigmachung)
Rechtfertigung
, f.
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I
vgl. justificatio (I) Niermeyer2 746
Rechtsstreit; Klage; das daraus resultierende Gerichtsverfahren
Rechtsstreit; Klage; das daraus resultierende Gerichtsverfahren
bdv.:
Rechtsführung
- die rechtfertigung vor der kaiserlichen majestaͤt soll ruhen, bis unser beyder rechtfertigung vor unsern landleuten zu ende gebracht ist1485 BairLT. VIII 463Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so die partheyen einander rechtvertigung nit erlassenn wollen, sollen inen rechts verholffen werden1497 Nowak,Künzelsau 83
- es sol ... ein jeder schulthes all fräuel vnd bůssen ... mit pfandungen bezuchen vnd inbringen, also das er nit schuldig ist darumb eyniche rechtsuertigung gegen jemanden fürzůnaͤmen1499 MurtenStR. 274Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ob des leiblosen früntschaft in nicht berechtenn wolten, so sol nicht destmynder die rechtuertigung von obrigkait auff irn kosten den berechten lassen1499 TirolHGO. 135Faksimile - in Google Books
- understanden, myt geistlicher rechtsvertigung uff si zů handeln1501 BernStR. VI 1 S. 42Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- inn derselben ladung soll der clager die wesenlichen stuck siner spruch, forderung und begerens einlyben lassen, daz antworter bedechtlich und geschickt inn die rechtvertigung komen und antworten mag1507 Scheel,Schwarzenberg 348
- ob vmb das zytlich gůt ... hader oder rechtvertigung entstünde, so sollen die ... voͤgt dieselben rechtvertigung in vogtswise fuͤren1520 FreiburgStR. III 1, 35Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ab instantia iudicii, das ist von der ladung vnd rechtuertigungNürnbRef. 1522 V 10
- der cleger ... soll vorhyn, eeh er sein rechtfertigung anhebt, bei seinen getrüwen gůtten fründen rat sůchen1523 Köbel,GO. IXrFaksimile - in DRQEdit
- [es] sol die verlierend partie dem gegentail ... schuldig sin uszerichten 10 pf.h. ... und sollen vor der rechtfertigung baidtail sölch geld vertrösten1526 Bächtold,BeitrSchaffh. 9
- angefangen rechtuertigung soll nit vor rat oder gericht getheylt werdenRheinfeldenStR.(1530) 237Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- vonn wegen der rechtfertigung, das der fiscalh deshalbenn gegen sie nicht procedirn solt, will sein mai. ir das recht vnnd die handt nicht sperren lassenn, dann recht zuthun vnnd ergehen zu lassen1530 RTAugsbUB. II 812Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das der antworter darauff ob er sich in rechtfertigung begeben oder aber dem krieg weichen wölle, ... bedencken mög1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 19
- inn vorigen instantz oder rechtfertigung1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 32
- es solle auch kain peinliche rechtfertigung vber zwey jar geübt ... werdenPerneder,Malef.(1547) 6rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- so also an dem cammergericht ... der beklagt bey anhangender und onvollendter rechtfertigung ... mit todt abgehen würde, alßdann soll die instantz und rechtfertigung berürter beschedigung oder entsetzung halb uff deß beklagten nachgelassene erben kommen1555 RKGO.(Laufs) II 9 § 6
- bekante schulden sollen on rechtuertigung vnd ausserhalb appellation entricht werdenNürnbRef. 1564 RegisterVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die rechtfertigungen an deß heyligen reychß ... gericht ... [sollen] gehalten werden ... wie vnderschiedlich hernach volgtFrankfRef. 1578 I 12 § 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wann peinliche sachen vorfallen, darinnen auslaͤndische klaͤger seyn, so sollen dieselben die nothwendigen unkosten der rechtfertigung, wo sie des im vermoͤgen, selbst tragen1597 HadelnPriv. 147Faksimile (ca. 138 KB)
- es seyen die jüden willens, auff künfftigen reichstag die christen mit ernst zu verklagen und in rechtfertigung zu ziehen, darumb, daß sie ihrs ... wucherspieß nicht wider hebig werden mögen1602 Wendunm. III 368
- wann zwey ... frembde leute ... in rechtfertigung geraten und deren keiner die rechtmessige possession ... erlanget hette, sollen die güter sequestriret ... werden1603/05 HambGO. I 17 Art. 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat jemand seinen gewehrmann, so sol er sich ohne denselben in keine rechtfertigung begebenBöhmStR. 1614 F 34Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was newe fuͤrnemmen in hangender appellation oder rechtfertigung seyenBairLR. 1616 Inhaltsverzeichnis Teil III
- wan in einem klag-libell mehr als eine action oder rechtsfertigung begriffen1627 BöhmLO. B 24Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- ohne rechtliche ursach sich in rechtfertigung eingelassen1654 JRA.(Laufs) § 85
- vom peinlichen- und inquisitions-proceß, auch andern zu den buͤrgerlichen rechtfertigungen gehoͤrigen stuͤcken1655 Pütter,JurPraxis I 14Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ebenermaszen soll es auch in allen sachen, welche am gewöhnlichen rathsverhör ... zur ordentlichen rechtsfertigung anhengig gemachet seynd, gehalten werden1665 Lappe,Altena 320
- koͤnnte der fluͤchtige thaͤter ... nicht ausfindig gemachet ... werden, so solle selber ... durch oͤffentlichen anschlag zu seiner rechtfertigung vorgeladen ... werden1769 CCTher. 48 § 5Faksimile - in Google Books
- wir sollen ... auch keinen stand oder unterthan des reichs zur rechtfertigung außerhalb dem reiche deutscher nation heischenWahlkapit.(1792) 542
- ordentlich schwebende rechtfertigungenWahlkapit.(1792) 549
- [es] gebuͤhrt der stadt auch das malefiz in rechtfertigung der wildpretschuͤtzen1797 KurpfSamml. V Reg. 122Faksimile - in Google Books
II
richterliche Entscheidung, Urteil; häufig auch die daraus folgende Urteilsvollstreckung
bdv.:
Rechtfertung (I)
vgl.
1rechtfertigen (II)
- so die missetat ... kuntlich ... so soͤlle es, der peinlichen frage halben vnd aller erkundigung, so zu erfyndung der warheit dinstlich ist, auch mit der rechtfertigung vff des tetters bekennen, gehalten werden1507 BambHGO. Art. 14Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507 - in DRQEdit
- was die herren von der statt wegen inzeziehen habent ... darumb bruchent sy kain rechtvertigung, weder vorm rat, noch vorm amman, sunder sy nemment durch iren knecht pfandvor 1530 KonstanzStat. 81
- so man auff bitt des anklägers mit entlicher peinlicher rechtuertigung straffen will, soll das zuuor drei tag angesagt werden, damit er zu rechter zeit ... beichten möge1532 CCC. Art. 79Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533 - in DRQEdit
- daß dieselben [Straftäter] nicht sollen gehaͤuset, geherberget, noch sonst keinerley unterschleiff ... ihnen geschehen, sondern dieselbigen von einem gerichte zum andern und so fort geeilet, niedergeworffen und zu rechtfertigung gebracht werden1540 BrandenbPolO. 16Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wer im selbs den tod thuet aus ursachen ains begangen malefitz, der peinlichen rechtvertigung und straff zu empfliehen, das soll malefitzisch gestrafft ... werden1553 BairFreibf. 223Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- rechtfertigung oder gesprochner urtheil1555 RKGO.(Laufs) III 34 § 1
- wann ainer sein leben durch rechtfertigung verleust, so soll der richter desselben weib und kind guets nicht nemen1565/81 Kärnten/ÖW. VI 428Faksimile (ca. 49 KB)
- stangen, hölzer vnd räder zu rechtfertigung der mistheter ofrichten1572 Lappe,Lünen 35
- woll einen deff gript up sinem egenen gude und leth ehne hangen, dar de cleger waneth, de unkostung siner rechtferdigung schal geschen van gemenem harde1572 NordstrandLR.(nd.) III 50Faksimile (ca. 75 KB)
- wo einer uber ain clagt und der clag nit nach kumbt ... so soll der ambtman dem herrn umb solhen spodt und ungehorsamb clagen, damit er sein clag ausfuer und die sach zu rechtfertigung kumen mug1573 Steiermark/ÖW. VI 154Faksimile (ca. 47 KB)
- ob sich auch ainer nit pfennden lassen, sunnder mit guetem werdt, on pfanndtliche rechtuertigung ... bezalen wolt ... ist der, so pfennden wil, sich seiner schulden mit gůtem werdt ... bezalen zulassen schuldigTirolLO. 1573 II 80Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [Verordnung,] ob auch jemand frembder argwoͤhnisch ... weg und strassen gebrauchte ... denselben zu handen zu bringen und ... zu gebührender rechtfertigung und straff einzuliffern1715 BadLO. 101Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- die rechtfertigung eines jeden frevels soll allemahl da geschehen, wo der frevel begangen worden1762 BernStR. VII 2 S. 1026Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ein verauffahleter [Konkursit] oder der seine heimath durch rechtfertigung verlohren und nach der zeit sich wieder eine ankauffen thäte, bezahlt ... nur das halbe einzuggelt1774 ZürichOffn. I 67Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
vgl. justificatio (III) Niermeyer2 746
Beweisführung; Darlegung der Ordnungs- bzw. Rechtmäßigkeit, Begründung
Beweisführung; Darlegung der Ordnungs- bzw. Rechtmäßigkeit, Begründung
vgl.
1rechtfertigen (VI)
- daz die ... margraven sullent gloͧben ... des raͦtes von Strazburg briefen ... ane alle rehtvertigunge und an alle widerrede1317 MGConst. V 338Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- tharen dy [Beklagten] ... sich rechtfertigen ..., daz sye N.W., yren weddersachen, sollicher nachrede halbin ... sundern alleyne zcu rechtfertigunge yres hantwergkes ... vorgenomen ... haben ... so sint sye yme ... sollicher nachrede halben ... nichtis phlichtigk1474 PössneckSchSpr. I 205
- ob ... anntwurter aynich enndtlich einred unnd außzüg wider des clagers clag ... in artigklßweyse het fürzepringen, so sol die gerichtlich verfarung mit zůelassung, anfechtung unnd rechtuerttigung derselben artigkl ... gehallten werden1520 BairGO. 41rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der chammer aufzulegen, das sie ... den armen wittib vnd weisen zue trost sich solcher beschwar, die nit rechtfertigung auf sich haben, der sachen vnd stritt ... anzunehmen1557 ZSchles. 11 (1871) 16
- zu einer formblichen clag nun werden sonderlich sechs nothwendige stuckh erfordert ... 5. die vrsach vnd rechtfertigung der clag1654 NÖLO. I 5 § 2
- [Titel:] umstaͤndliche geschichts-erzaͤhlung oder abgenoͤthigte rechtfertigung derer evangelischen comitial-gesandten1774 Moser,Reichstage I 243Faksimile - in Google Books
- rechtfertigung der ... wehrmauten aus dem grund der schon erwisenen uralten vorrechte1774 Moser,Reichstage II 487Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die zu seiner rechtfertigung bei einem ... ankauf dienenden umstände ... muß der trödler in seinem buche genau bemerken1788 Preußen/QNPrivatR. II 2 S. 408
- rechtfertigung des ergriffenen rechtsmittels ... diese ist eine ausführliche deduction dessen, welcher ein rechtsmittel gegen ein urtheil ergriffen hat, dass er durch dasselbe in seinen rechten verletzt werde1800 Grolman,GerichtlVerf. 346Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- das erstere [Teil der Deduktion] nennt man alsdann die einführung (introductio), das letztere die rechtfertigung (justificatio)1800 Grolman,GerichtlVerf. 347Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- des richters erster schritt ist, den beklagten zur rechtfertigung aufzufordern1804 Gönner,GemProz.2 I 145
- der staat kann keine art von selbsthuͤlfe dulden, fuͤr sie gilt keine rechtfertigung1805 Gönner,GemProz.2 IV 416
IV
Prüfung, Begutachtung
vgl.
1rechtfertigen (III)
- dieselben zwen [des rats] sullen auch hinnach ob der eych und rechtvertigung der wage, elen, metzen und gewicht seinvor 1457 NürnbPolO. 175Faksimile (ca. 153 KB)
- [Verordnung] daß ... jedes jahr besonder zweymal gemeine probationstaͤg und rechtfertigung der gemeinen reichsmuͤnzen gehalten werden1559 Moser,KreisVerf. 422Faksimile - in Google Books
V
vgl. justificatio (II) Niermeyer2 746
Wiedergutmachung, Sühne; Bezahlung
Wiedergutmachung, Sühne; Bezahlung
bdv.:
Abtrag (IV)
- dann wo die gütter mit rechtlicher ansprach kriegig worden sind, waiss man woll darinn ze handln, welche rechtuertigung oder gnugtůng vor geen sollvor 1519 Chmel,MaxUrk. 402
- soll der bergmeister ... die rechtfertigung oder den abtrag von unsertwegen thun und annehmenJoachimsthalBO. 1548 II 82Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
VI
Anrecht
- der rath hat ... rechtferdigung ..., an den wochen-marckts-tagen ein besundern marckt-zeichen, durch des raths geschwornen knechte auszuhencken1462 Falckenstein,Erfurt 374
VII
vgl. justificatio (IV) Niermeyer2 746
religiös: Frei- und Gerechtsprechung des Sünders; Gottes Heilshandeln am Menschen: die (Wieder-)Einweisung des Glaubenden in die heilvolle Ordnung, vgl. RGG. V 825
religiös: Frei- und Gerechtsprechung des Sünders; Gottes Heilshandeln am Menschen: die (Wieder-)Einweisung des Glaubenden in die heilvolle Ordnung, vgl. RGG. V 825
- wie nu durch eynes sund die verdamnis vber alle menschen komen ist, also ist auch durch eynes rechtfertickeyt die rechtfertigung des lebens vber alle menschen komen1522 Röm. 5, 18-19/LutherGesAusg. III 7 S. 44
VIII
bergmannsprachl.
Buch der Rechtfertigung der Bergwerke: Bergwerksordnung
Buch der Rechtfertigung der Bergwerke: Bergwerksordnung
- hierauf man sich ... auf das buch der rechtfertigung der bergwerck [oder bergwercks-ordnung] bezogen1663 CAustr. III 186Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)