Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtgebührlich

rechtgebührlich

, adj.

der Rechtsordnung entsprechend
  • damit ... die vbelthaten rechtgebuͤrlich vnnd redlich gestrafft werden
    1591 Fischart,Daem. 253b
  • empfehlen wir [Kurfürstenkollegium] darzu sothanes des schwaͤbischen crayses suchen insonderheit zu rechtgebuͤhrlicher kayserlicher vorsehung in unterthaͤnigkeit
    1741? Moser,KreisVerf. 129