Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtgedeihen

Rechtgedeihen

, n.

Gericht
  • stehets einem jeden frei ..., ob er sich an einem rath ..., ehe und zuvor sie ans rechtgedeien beruffen unnd von ihnen sunliche und billiche christliche underhandlung ... bitten wollen
    1570 InsterbUrk. 88