Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtherr

Rechtherr

, m.

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Schutzherr, Patron (II) 
  • vnser vorvordern ... rechtherren vnd kastvogte geweßen sind
    1407 Haltaus 1526
  • rechtsherr der des anderen rechte schuͤtzt und vertheidigt
    1805 RepRecht XII 202