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rechtig

, adj.
I korrekt, rechtmäßig; rechtig machen eine Berechtigung einräumen
II gerecht (auch im religiösen Kontext); jm. rechtig sein jm. Recht angedeihen lassen
I einen Rechtsstreit führen, prozessieren; jn. vor Gericht bringen, verklagen, auch richten, verurteilen (Beleg 1585)
II richten, gerichtlich beurteilen
III jm. etw. vergelten, wieder gut machen
I Gerechtigkeit, Recht; auch Rechtschaffenheit 
II Rechtsanspruch, rechtlicher Anteil, Vorrecht, Anrecht, speziell: auf einem Grundeigentum liegendes Nutzungsrecht (häufig in Pertinenzformeln)
III außergerichtliche Entscheidung in einem Rechtsstreit
IV für eine bestimmte Region oder soziale Gruppe (zB. eine Zunft) geltende Rechtsordnung, auch der damit verbundene Rechtsschutz
V Abgabe, Steuer; auch Gebühr
VI Gerichtsbarkeit
VII gerechte Strafe

rechtiglich

, adj., adv.
ordnungsgemäß, rechtmäßig, auf dem Rechtsweg
I rechtliche Befugnis, Berechtigung (hier: zur Einnahme von Bußen)
II wie Rechtsstreit (I); metonymisch auch: Entscheidung in einem (Rechts-)Streit
III rechtliche Einigung, Vertrag