Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtler

Rechtler

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
in polemischem Gebrauch: Person, die sich in den Rechten und Gesetzen auskennt
  • man sprichet vnd ist auch wissentlich, das die falschen vorsprechen und rechtler czu dem jungesten verliesen red vnd sprach vnd den sin
    um 1400 Wien/FschrOchs 185