Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtler
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, m.
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in polemischem Gebrauch: Person, die sich in den Rechten und Gesetzen auskennt
- man sprichet vnd ist auch wissentlich, das die falschen vorsprechen und rechtler czu dem jungesten verliesen red vnd sprach vnd den sinum 1400 Wien/FschrOchs 185