Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtmäßig

rechtmäßig

, adj. u. adv.

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I dem Recht entsprechend, legitim, rechtlich zugelassen, auf rechtlichem Wege
  • billich und rechtmessig 
    15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 186
  • das gepürlich förmlich und rechtmeßig inventiren der erbschaft
    15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 248
  • redlich und rechtmessig ursach
    15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 259
  • als einer on rechtmessig vnd gedrungen vrsach ein offenlicher mutwilliger veinhdt oder beschediger ist
    1507 BambHGO. Art. 23
  • rechtmaͤßig testament, codicill, letzte willen
    1516 HallStR. 910
  • wir ... haben ... daruͤber drew rechtmaͤsige ruffen erkent ... und zuletst ... die urtail gefellt
    1517 Hutten I 93
  • ratpflegen, damit sy rechtmässig vnd gerecht geschickt vrteyl vergreiffen ... moͤgen
    1520 BairGO. 60r
  • nach billigen, rechtmessigen dingen vnd gelegenheit ainer jeden sach oder vnserer landsordnung
    1525 AmbergKzlO. 35
  • rechtmessige einrede gegen dem allem ... furzubringen
    1525 ZGO.2 16 (1901) 608
  • die aigen als erb- und manlehens zynß, nachdem dieselbigen fur rechtmessig geacht werden
    1526 HambStR.(Reincke) 193
  • dess haben sich ewr weysshait und ain yeder verstendiger auss ... gegründten rechtmessigen guten und unzweiffenlichen ursachen ... zuerinnern, das das alles gemainen erbern bündischen stetten zu höchstem nachtail ... komen
    1527 UrkSchwäbBund. II 312
  • [falls die Untertanen] eincherlei rechtmessigen schucz [vor Zahlungsverpflichtungen] zw haben vormeynen
    1528 FreibergUB. I 620
  • die waisen so zu iren fruchtberen jaren ... khumen sein, die mügen ordenlich und rechtmässig ... iren lezten willen aufrichten
    1528 ZeigerLRb. 369
  • diß belehnung ... wirt ... nit von eynem jeden sonder alleyn von dem rechtmessigen beseß verstanden
    1530 LibriFeud.(Weidm./HAB) 13
  • so nun der proceß oder handel rechtmesig befunden
    1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 28
  • wo sie [richter] wider recht statut odder rechtmessige gewonheit vnd wider das so gerichtlich inpracht auß vnwissenheit sprechen
    1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 30
  • wollen wir durch dise gnedige erinnerung chůrfürsten, fürsten vnd stenden an jren alten wolherbrachten rechtmessigen vnnd billichen gebreuchen nichts benommen haben
    1532 CCC. Vorr.
  • de erßame radth suͤeth vhor rechtmetich vnd schicklick ahn, dath de richteheren vnd voͤgede de ordel ßuͤluest gefunden
    1533 BrschwStR. (1532) 325
  • als ... der vertragk ... vor rechttmessigk auch pillich geachtt ... worden
    1534 FreibergUB. I 365
  • hedde desulvige frowe volgendes eyn billich und rechtmetich testament na olden loffliken und wolhergebrachten gebruke und wonheit der stat tom Stralessunde upgerichtet
    1545 LübRatsurt. III 473
  • die procuratores ... sollen ... die klagen nach ihrer rechtmaͤßigen art und natur anstellen
    1548 Kretschmann,LeipzOHofg. 106
  • ein gerichtt ijss eyn ordentliger rechtmatigen handell, dorich twe vurnemster personen, als klaeger unnd beklachter, geholden wordt
    1. Hälfte 16. Jh. NijmegenStR. 451
  • ich [stadtschreiber] ... gelobe ... alle contract ... nach gewonlichen und rechtmeßigen stylme [zu] formieren
    um 1550 Jahn,KanzleiZerbst 46
  • wirdet ... durch den camerer, bei dem ayd, vmbgefragt ob diess fron vrttl rechtmessig gestellt sei
    um 1550 MittFrankf. 5 (1874/79) 313
  • sagen die widerteufer recht, das weltliche oberkeit, gericht und rechtmessige strafen eitel sünde sei ...?
    1552 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 187
  • ordenliche und rechtmäßige wahl ... nach altem löblichen herkommen
    1554 FreibDiözArch. 16 (1883) 204
  • so ist gericht ein ordenlicher rechtmessiger handel, so fuͤrnemlich durch drei personen, als richter, klager vnd antworter beschihet
    1562 Gobler,GerProz. 1r
  • sollen der theil so verluͤstig erkandt dem andern theill die gerichtskosten erstatten, es weren dan rechtmeßige ursachen verhanden, darumb die ... compensiret wuͤrden
    1562/77 LünebNGO. 355
  • redliche und rechtmessige ursachen ... auß welchen sich ein kindt ... ohne vorwissen seiner eltern verloben ... möcht
    1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 296
  • beweisung ... durch zeugen, glaubwirdige brieff, rechtmessig instrument
    TeutschForm. 1571 Bl. 3v
  • wo ehner ahne rechtmetige, erheffliche orsacken tho upholdinge und vorhinderung der execution gesprackener ordell ... dringen ... worde
    1572 NordstrandLR.(nd.) 161
  • bringt diß aller lengst schweigen rechtmaͤssig vermutung eines verzigs
    1574 Frey,Pract. 575
  • haben wihr jhme keine rechtmäßigen vnd zimlichen bitte nicht wissen zuvorweigern
    1581 MagdebGBl. 48 (1913) 272
  • wellicher one rechtmëßig, ehafft und notwëndig ursachen ußblyben und nit an der gmeind erschynen wurde
    1584 ZürichOffn. I 102
  • rechtmeßige entschuldigung aber, so von den gekornen eltesten vor gnugsam angenommen wird, soll man zu genießen haben
    1585 RevalStR. II 62
  • da einer alhie verkauft und ein rehtmessiger lösser vorhanden
    1586 OsterburkenStR. 1044
  • voriges heilsames, christliches und rechtmaͤßiges mandat
    1597 SystSammlSchleswH. II 1 S. 224
  • antwort der procurator [des armen]: dergleichen will ich ime auch wo etwas wider in furkäme, sein leib und leben belangend alle rechtmessige notturft vorbehalten haben
    16. Jh. StraubingStR. 336
  • dass welcher meiner herren zum gericht geboten würt, solle gehorsam sein bei buss des gerichtsschadens ... ausgenomen rechtmessige scusa oder ursach
    Anf. 17. Jh.? GraubdnRQ. IV 218
  • haben wir sie mit billiger strof ... rechtmessig furgenommen
    1601 Schoenlank,NürnbGesellenw. 609
  • richtige undt rechtmeßige rechnunge aller undt ieder einnahm
    1604 JbWestfKG. 5 (1903) 103
  • nademmahle von den borgern tho B. ein rechtmetig vndt billich ordell gespraken worden
    1610 HambGSamml. X 321 Anm. c
  • gedenck, daß gott grecht und ein strenger richter ist, und glych wie er den rechtmaͤssigen eyd und desselben styffhaltung rychlich belohnet, also ... den meineyd ... abstrafft
    1615 BernStR. VII 2 S. 739
  • rechtmessige titul [der besitzung] aber sind als kaͤuff, erbschafften, schenckenen, vergabungen, ehestüwren, thüsch, sprüch
    1615 BernStR. VII 2 S. 787
  • daß wir ... ihrer billigen und rechtmaͤßigen bitte ... gnaͤdigst statt gethan
    1623 SystSammlSchleswH. II 2 S. 609
  • so aber auff demselben gut etwan ansprüch oder auch rechtmässige schulden haffteten
    1627 BöhmLO. S 6
  • dem kloster weiters nichts, dann es bisher rechtmäßig hergebracht, einräumen
    1630 FreibDiözArch. 23 (1893) 244
  • forum competens rechtmessig gericht
    Frischlin(Frankf. 1631) 499
  • dessen [secretarius] amt seyn sol, ein rechtmäßig vollständig protocoll zu halten über alle sachen, welche an unserm hofgerichte ... eingebracht werden
    1640 Engel,LippeArchive 105
  • weilen die herrschaft in disen fahl nicht weniger der fremten alß ihrer aigenen underthannen obrigkeit und rechtmessiger richter ist
    vor 1644 OÖsterr./ÖW. XIII 287
  • verschrybend vnd conditionierend die parthyen ihre lühungen mit anderen gedingen vnd vorbehaltnussen, sollend dieselben statthaben, souer si rechtmässig vnd nit v̈bernutzlich syend
    1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. II Art. 170b
  • damit nun die testamente vollstaͤndig, kraͤftig und rechtmaͤßig seyn moͤgen
    1650 EstRitterLR. 281
  • wann ein erbfall fallt ... darbey man rechtmässig schuldig ist, sollen die schulden zum allerersten von der fahrenden haab ... bezahlt werden müssen
    1651 Wasserschleben,Erbenf. 272
  • da auch der beklagte einige rechtmaͤßige einred oder exception fuͤrzuwenden haͤtte
    ÖstExekO.1655 X § 2
  • daß wür ... denjenigen kupferhammer ... rechtmäßig vmb eine gewisse ... summa verkhaufft [haben]
    1659 KrummauClarissUB. 330
  • folgende nahmen und häuser, alß in diese lehschaft rechtmeßig interessiret
    1664 Philippi,OsnabrLaischaften 35
  • die ligende guͤter, welche ... durch andere rechtmaͤßige titul herzugebracht worden
    1669 ÖGerhabO. XX § 2
  • daß jenige, waß dessen [richter] antecessores von sothane rechtmäßig genossen
    1682 Engelke,GogerichtDesum 83
  • recht und pflichtmaͤßig 
    1687 HalleRegO. III § 9
  • die rechte, kraft deren ein jeder ackermann von allen darauf [zehntbare aecker] wachsenden fruͤchten indistincte den zehnten (wenn er libertatem nicht rechtmaͤßig ersessen) zu entrichten schuldig
    1701 HalberstProvR. 113
  • unser wahrer rechtmäßiger erbe
    1706 Sachsse,MecklUrk. 424
  • ich ... schwere ... daß ich dieses alles vor eine rechtmaͤßige wohlverdiente straffe achten ... will
    1717 BrandenbKrimO. XII § 8
  • sollen ... die rechtmaͤssigen schulden ... bezahlt ... werden
    1721 SGallenErbr. XIV 1
  • daß herr A. S. aus 21 wählenden votis durch die meisten ... stimmen zum rechtmäßigen prediger erwehlet worden
    1726 ZSoest 54 (1938) 29
  • obgleich Grotius ... allein das ... durch den krieg rechtmaͤssig erworben achten will was so viel austragt als von einem gleichen wert ist als das was uns von dem feind gebuͤhret
    1730 Leu,EidgR. III 3
  • sach waͤre dann, daß das beweißthum nicht genugsam, oder sonsten zu widrigen rechtmaͤssiger verdacht waͤre
    1731 BernStR. VII 1 S. 340
  • ein rechtmeßiger eid ist eine bedachtsame und heilige anruͤffung ... an den drey einigen wahren gott
    AppenzLB. 1733 S. 22
  • so aber einer aus der lehr ginge ohne rechtmässige uhrsachen
    1734 IserlohnUB. 272
  • wo der vatter seinen bestaͤndigen wohn-platz hat, da seynd auch seine rechtmäßige kinder domicilirt
    1753 CJBavJud. I § 3
  • wer ohne rechtmaͤßige entschuldigung sich weigert, eine ihm richterlich aufgetragene vogtey anzunemmen
    1761 BernStR. VII 2 S. 842
  • was der unterthan ... ex pacto, lege, privilegio, concessione, observantia vel præscriptione einmal rechtmaͤßig erlangt hat, das kann ihm der regent nicht ... willkuͤhrlich benehmen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 62
  • im fall aber die abhandlung von dem berggericht rechtmesßig vorgenommen worden
    1777 Tirol/ÖW. XVII 94
  • ein rechtmäßiger und bewiesener genuß
    1781 Conze,QBauernbefr. 54
  • wo eine commune ... von der extraordinaͤren contribution bisher rechtmaͤßig befreyet gewesen ist
    1783 LVerordnLippe III 63
  • kann das reichsritterschaftliche mitglied ... seinen unterthanen ihre wohl erworbene steuer-freyheit nicht entziehen ... da man niemanden sein rechtmaͤßig erlangtes recht nehmen kann
    1783 Mader,ReichsrMag. II 25
  • wenn eine rechtmaͤßige ehefrau ein kind gebiert, so wird immer ihr mann als vater des kindes vermuthet
    1785 Fischer,KamPolR. I 46
  • beym reichskammergericht ist ... erforderlich, daß er [advokat] aus rechtmaͤßigem ehebette erzeugt seyn muß
    1785 Fischer,KamPolR. II 209
  • will ich mich ... aus hiesiger stadt nicht weg begeben, ich habe denn alle rechtmaͤßige schulden bezahlet
    1788 Thomas,FuldPrR. I 87
  • wann ein reichs-stand von einem andern vergewaltiget wird, so soll daruͤber nur ein proceß und am ende eine execution, keineswegs aber ein rechtmaͤßiger krieg entstehen koͤnnen
    1789 Kerner,RRittersch. III 275
  • daß ... der staat ... um einen rechtmäßigen zolln gebracht ist
    1789 QHambSchiffahrt 607
  • das wild ist von natur aus frey und herrnlos: es findet also an ihm eine rechtmaͤssige occupation statt, welche unmoͤglich verbrechen seyn kann
    1790 Kleinschrod,Wilddiebst. 29
  • unßeren rechtmäßig verdienten arbeits lohn
    1793 Krüger,PreußManufakt. 581
  • die präsumtion, auf welcher sich die ersitzung (usucapio) gründet, ist also nicht bloß rechtmäßig (erlaubt, iusta) als vermutung
    1797 Kant,Rechtslehre 98
  • ein zuͤchtigungsrecht ... in so fern dieses binnen seinen rechtmäßigen grentzen ausgeuͤbt wird
    1798 Grolman,KrimRWiss. 201
  • da es doch einzig auf die rechtmässige, d.h. constitutionelle existenz desselben [corpus evangelicorum] ankommt
    1804 Gönner,StaatsR. 286
  • der besitz einer sache heißt rechtmaͤßig, wenn er auf einem guͤltigen titel, das ist, auf einem zur erwerbung tauglichen rechtsgrunde beruhet. im entgegen gesetzten falle heißt er unrechtmaͤßig
    1811 ÖstABGB. § 316
II
rechtmäßiger Mann Mann von mittlerer Größe
  • sollen di panzein mittërmässig sein mit rëchter höch, das er aim rëchtmässigen mann piß an di prust gëet
    1529 NÖsterr./ÖW. XI 15
III allgemein: angemessen, geeignet
  • nichtz an substantz der sachen verenderen, sonder die selben nach gewonlichem vnd rechtmaͤssigen stilum formiern
    Layensp. 1509 A 5r
  • qualificirn, ist, sich zu einer handlung geschickt vnd rechtmessig machen
    1562 Gobler,GerProz. 8v
  • im krieg rechtmaͤssigs hassen sich gruͤndt auf wiederstand / so bald der feinde ligt, ein redliches gemuͤth auch durch verzeihung sigt
    1664 Hohenberg XX V. 714
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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