Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtmäßigkeit

Rechtmäßigkeit

, f.

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Legalität, Legitimität
  • daß ... die rechtmaͤssigkeit der copulation auferweckt ... worden
    1670 Abele,Unordn. I 234
  • die recht- oder unrechtmaͤßigkeit der absetzung kayser Wenzels
    1742 Moser,StaatsR. VII 135
  • dieses wort [recht] ... bedeutet ... die gebraͤuche oder feyerlichkeiten, welche zur rechtmaͤßigkeit einer handlung noͤthig sind
    1762 Wiesand 887
  • die rechtmaͤssigkeit des dienstes [der Gefangenen] haͤngt allemal von der rechtmaͤssigkeit des krieges ab
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 171
  • rechtmaͤssigkeit der einziehung der guͤter eines selbstmoͤrders
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 563
  • die rechtmaͤßigkeit der ritterschaftlichen privilegien
    1789 Kerner,RRittersch. III 93
  • die rechtmäßigkeit oder unrechtmäßigkeit des besitzes hängt von der beschaffenheit und gültigkeit des titels ab, auf welchen das recht zu besitzen sich gründet
    1794 PreußALR. I 7 § 10
  • daß der mensch, der sich verehlicht, diesen zweck [kinder zu erzeugen] sich vorsetzen müsse, wird zur rechtmäßigkeit dieser seiner verbindung nicht erfordert
    1797 Kant,Rechtslehre 81
  • die gesetze haben zur begruͤndung einer rechtlichen vermuthung fuͤr die rechtmaͤßigkeit der geburt einen doppelten termin bestimmt, nemlich einen terminum a quo, und einen terminum ad quem
    1801 RepRecht IX 133f.
  • die von dem manne ... rechtlich widersprochene rechtmaͤßigkeit einer fruͤheren oder spaͤteren geburt
    1811 ÖstABGB. § 157
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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