Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsachwalt

Rechtsachwalt

, m.

Beauftragter in einer Rechtsangelegenheit
  • auch haben die obgenanten verkauffer fur sich und ire erben den ehegenanten kauffern und iren erben gesprochen und sich inen vor uns rechtsachwalden gemacht
    1534 MittFrankf. 5 (1874/79) 241