Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsantwort
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recht
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Rechtsanforderung
rechtsanhängig
Rechtsansprache
Rechtsanspruch
Rechtsantwort
, f.
Klageerwiderung
vgl.
2Antwort (I)
- der beklagte [soll] sein rechts-antwort vom selben tage als die klage eingelegt und ihm zugestelt ... auff den vierzehenden tag, ... in dem ampt einlegenJoachimsthalBO. 1548 IV 8Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg