Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsantwort

Rechtsantwort

, f.

Klageerwiderung
  • der beklagte [soll] sein rechts-antwort vom selben tage als die klage eingelegt und ihm zugestelt ... auff den vierzehenden tag, ... in dem ampt einlegen
    JoachimsthalBO. 1548 IV 8