Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsausführung
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rechtsanhängig
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Rechtsanspruch
Rechtsantwort
(Rechtsanweisung)
rechtartig
(Rechtsaufbietung)
Rechtsausführung
, f.
Darlegung einer Rechtsansicht, meist einer Prozesspartei und dann iU. zur Tatsachenbehauptung
- wo aber die vorfallende casus eine mehrere muͤhe, und rechts-ausfuͤhrung brauchen1696 KurpfSamml. IV 964Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit angehefteter einsweiligen gruͤndlichen rechts-ausfuͤhrung in gewaltsamben spolien1766 KlArchRhProv. I 179Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- weil man zu dißseitiger absicht keiner ... weitlaͤufftigen rechts-ausfuͤhrung bedarf1769 Cramer,Neb. 83 S. 86Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- rechtsausfuͤhrungen bey anfuͤhrung des klagegrundes sind der regel nach ... uͤberfluͤssig, und stehn nur dann an ihrem rechten orte, wenn das recht, worauf man sich gruͤndet, zweifelhaft ist1801 RepRecht IX 171Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die parteien durch zweckmaͤßige rechtsausfuͤhrungen, der richterlichen subsumtion vorarbeiten1804 Gönner,GemProz.2 I 126
- nach ... verkuͤndigtem parere, und von den parthien fuͤr und wider geschehenen einmaligen rechtsausfuͤhrungen, folgt der richterliche entscheid1806 SammlBadStBl. I 1030
- seit dieser ... zeit sind zwar keine bevollmaͤchtigte von den betheiligten regierungen aufgestellt, aber ... von allen theilen die ... in druck gelegten rechts-ausfuͤhrungen uͤbergeben worden1820 ProtBundesversamml. IX 125
- der verfasser der klage muß sich ... aller in rechtsausführungen sonst ... vorkommenden ausschweifungen ... die ... nicht zum zwecke dienen ... enthalten1830 Puchta,Justizämter II 100Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte