Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbefestigung

Rechtsbefestigung

, f.

Einlassung des Beklagten auf eine Klage, wodurch der Prozeß rechtshängig wird
  • über die litis contestationem oder geschehene rechtsbefestigung 
    1624 WienUnivGO. 237
  • daß der gewaltsam soll alsofort in anfang des rechts-befaͤstigung oder verfahrung neben der tagsatzung uͤbergeben werden
    1688 Beckmann,Idea 297 [ein Wort?]