Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbefugnis
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, f.
subjektives Recht
bdv.:
Rechtsanspruch (I)
- mein rechtbefugnus und titull zum hertzogthumb J.1608 ActaBrandenb. III 428
- um ... die rechtsbefugnisse der bei solchen handlungen betheiligten personen ... zu sichern, wird ... verordnet1699 Scotti,NassauWeilburg 1449
- da ... daruͤber gestritten wurde: ob dergleichen fortfuͤhrung der stimm einer ausgestorbenen linien eine rechts-befuͤgnus, oder vilmehr eine neuerung seye1748 Moser,StaatsR. 34 S. 301Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gegen die in dem ... koͤniglichen offenen briefe unsern unterthanen versicherten rechtsbefugnisse1788 Thomas,FuldPrR. I 454Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- daß ... die nothwendigkeit ... eines rechtsguͤltigen testaments, tam quoad formalia, quam quoad materialia nicht ausgeschlossen werde, und daß demjenigen, welcher aus der etwa nicht geschehenen befolgung dieses grundsatzes rechtsbefugnisse herzuleiten haben moͤchte, immer unbenommen sey, solche im wege rechtens contra quem et quos auszumachen1809 Hagemann,PractErört. V 164Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- denn die competenz (der umfang der rechtsbefugniß) steht im reinen gegensatze mit den pflichten, welche dem rechte correspondiren1817 ProtBundesversamml. III 213