Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbefugnis

Rechtsbefugnis

, f.

subjektives Recht
  • mein rechtbefugnus und titull zum hertzogthumb J.
    1608 ActaBrandenb. III 428
  • um ... die rechtsbefugnisse der bei solchen handlungen betheiligten personen ... zu sichern, wird ... verordnet
    1699 Scotti,NassauWeilburg 1449
  • da ... daruͤber gestritten wurde: ob dergleichen fortfuͤhrung der stimm einer ausgestorbenen linien eine rechts-befuͤgnus, oder vilmehr eine neuerung seye
    1748 Moser,StaatsR. 34 S. 301
  • gegen die in dem ... koͤniglichen offenen briefe unsern unterthanen versicherten rechtsbefugnisse 
    1788 Thomas,FuldPrR. I 454
  • daß ... die nothwendigkeit ... eines rechtsguͤltigen testaments, tam quoad formalia, quam quoad materialia nicht ausgeschlossen werde, und daß demjenigen, welcher aus der etwa nicht geschehenen befolgung dieses grundsatzes rechtsbefugnisse herzuleiten haben moͤchte, immer unbenommen sey, solche im wege rechtens contra quem et quos auszumachen
    1809 Hagemann,PractErört. V 164
  • denn die competenz (der umfang der rechtsbefugniß) steht im reinen gegensatze mit den pflichten, welche dem rechte correspondiren
    1817 ProtBundesversamml. III 213