Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbeisitzer
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Rechtsbefehl
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rechtbefüglich
Rechtsbefugnis
rechtsbegehrend
Rechtsbegehrende
Rechtsbegnadung
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfung
Rechtsbeisitzer
, m.
Mitglied eines Gerichts
- mag er [obrister landhofmaister] einem andern auß seinen ... rechts-beysitzern, seine stelle im rechten zu vertreten, aufftragen1627 BöhmLO. F 43Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- so werden unsere rechts-beysitzere im versprechen darob seyn, damit das unschuldige blut nicht ungerochen verbleibe, sondern was recht ergehen möge1627 BöhmLO. T 21Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- so dan ein ubelthäter auff dem prager schloß peinlich befragt würde, sol sich darbey befinden und gegenwertig seyn: der burgkgraf deß prager schlosses mit seinen räthen und rechts-beysitzern1627 BöhmLO. R 22Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- ich frag euch des rechtens auf den aid, wann an heunt ain recht für mich kämb, das ich zu wenig verstendig ..., ob ich mit ainem ersamben geding und den rechtbeisitzern zu underreden und berathen fueg1671 Salzburg/ÖW. I 94Faksimile (ca. 46 KB)
- übrigens kann dem rabbi und den jüdischen rechtsbeisitzern nicht zugemutet werden, dass sie sich den codicem fridericianum bekannt machen1770 Stern,PreußJuden III 2 S. 1299