Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbelehrung

Rechtsbelehrung

, f.

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rechtliche Unterweisung; überwiegend durch eine dazu vorgesehene Institution (Oberhof (II), Fakultät) erteilt, um eine in einem Gerichtsverfahren aufgetretene Rechtsfrage zu beantworten, aber auch durch Fachliteratur (1695) und obrigkeitliche Anweisung (1819)
  • dar op wy [Magdeburger Schöffen] ju vormals eyne rechtisbelerunge thogeschicket hebben
    1491 MagdebSchSpr.(Friese) 190
  • wenn ... die vorsprecher die urtel einer jedern sache im gerichte also verfasset, und sampt den ... beisitzenden gerichts-scheffen zwey mitt solchen gefasseten urtellen under die andern gerichts-scheffen umb rechts-belerunge gekommen ... sollen sie in alle weitere ungefragete handlunge oder gefundenen hoberecht, von den scheffen hinweg gehen
    1529 Grupen,Disc. 808
  • ob die indicia zu tortur oder die straffe der verwirckung zweiffelhafftig, sollen sie dieselbe ... an gewoͤhnliche oerter umb rechts-belehrung verschicken lassen
    1540 BrandenbPolO. 16
  • [sollen] die acta an eine unparteiische universitet umb rechtsbelerung uf beider teil uncosten verschickt ... werden
    1560 JbOldenb. 15 (1906) 207
  • es haben sich die scheppenstüele [Leipzig u. Wittenberg] mit einander verglichen, wan wegen verspieleten gelts oder guts rechtbelerung bei ihnen gesucht wird, das sie auf solche sachen ... nicht sprechen wollen
    1572 Sachsen/QNPrivatR. I 2 S. 307
  • auch der withlufftige appellation ... vorth gefharen ... oder de nu mehr gepruchliche rechts belerungen ... zugelaißen wurden
    1574 Engelke,GogerichtDesum 67
  • wie auch die ... gerichtsherrn ... wissen mögen, wie sie ... die begangene unzucht ..., do es peinlich, auf vorgehende rechtsbelehrunge haben ernstlich zustrafen
    1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 362
  • daß von keinen bey- oder end-urtheilen, erkenntnissen oder decreten, so von dem raht zu W. selbst auf vorgehabte rechts belehrung ausgesprochen und eröffnet werden ... an die regierende[!] hertzoge zu M. ... noch an den raht zu L. nicht appelliret, sondern dieselbige ... von dem raht zu W. ... exequiret ... werden sollen
    1581 Westphalen,Mon. IV 140
  • da ists an dem, das durch den gerichtsschreiber ides mahl dasjenige, so bey einem idern peinlichen gericht ... furgelauffen und ... an die juristenfacultet zu erlangung derselben rechtsbelerung geschrieben, nicht in das prothocoll ... verzeichnet worden ist
    1595 ArchZ. 53 (1957) 22
  • nach wichtigkeit derselben [sachen] vmb rechtsbelehrung auff eine vnpartheiische universitet oder schoppenstuel zu schicken
    2. Hälfte 16. Jh. Kamptz,MecklStPrR. V 357
  • auf euere an uns gethane frage daruber ihr unser bedenken und rechtsbelehrung gebeten, unterrichten wir verordente des churfürstlichen sechsischen consistorii zu W. vor recht
    1600 Gera/Sehling,EvKO. I 2 S. 148
  • in actis nemlich, um verschickung derselben [Supplikation], und einholung einer rechts-belehrung, wir angehalten haben solten
    1613 Staphorst,HambKG. I 2 S. 776
  • wenn künftiglich eine oder die andere partei in rechtshängigen sachen ans schöffengericht gesinnen sollte, auf seine kosten die verschlossenen acta zur rechtsbelehrung auf eine unparteiische universität zu schicken, soll dasselbige niemand abgeschlagen werden
    1613 VeröfflFrankf. VII 2 S. 498
  • als ihr vns ewern bericht neben etzlichen eingeholten rechtsbelehrungen vndt einer endtvrtheil ... zugefertiget, vndt über die daraus formirte frage euch vnsern rechtspruch zuertheilen gebeten
    1635 ZHessG.2 18 (1893) 246
  • so sollen die acta an eine unverdaͤchtige universitaͤt oder schoͤppen-stuhl, um rechts-belehrung, auf der partheyen unkosten, verschicket, und die urtheil darnach publiciret werden
    1639 BrschwLO. II 465
  • vielmehr aber solche [ehesache] umb rechtsbelehrung an den schöppenstuhl zu Brandenburg verschickt und was alda erkant, exequirt
    1645 ProtBrandenbGehR. III 222
  • es wird ... die hochlöbl. juristen-fakultät umb information rechtes-belehrung gebeten
    1668 ArchOFrk. 42 (1962) 65
  • [er] supplicirt um ein inhibitorial, daß das gericht moͤge einhalten, biß man vor die sache recht untersuche, und nach ausweisung ... der beschriebenen rechts-belehrungen verstaͤndiger ... rechtsgelehrten, behandle
    1695 Horst,ZauberBibl. II 240
  • als uns die ... inquisitionsakta anderweit zugeschicket und darüber unsere rechtsbelahrung gebeten worden, demnach sprechen wir [Schöffen zu Jena] für recht
    1709 MittOsterland 9 (1887) 32
  • erbahrer guter freund als ihr uns einen bericht und angehengte frage zugeschicket, und unsere rechts-belehrung daruͤber gebethen, demnach sprechen ... wir
    1720 Zipffel,Händel I-III 201
  • von bittschriften. ganz ein ander ansehen gewinnt die schreibart, wenn nach vorgetragenen geschichts-umstaͤnden die absicht dahin gehet, gleichsam einen schluß daraus zu ziehen, der ... in einer bitte bestehet, wie ... in einem rathe oder gutachten, als in relationen, rechtsbelehrungen u. d. g.
    1765 Pütter,JurPraxis I 76
  • rechtsbelehrung uͤber rechtsmittel
    1774 Moser,JustizVerf. I 1210
  • vorsichtsregeln bey der auswahl der schriftsteller ... bey den zahllosen sammlungen von ... rechtsbelehrungen 
    1793 Bischoff,Kanzlei. I 319
  • revision der in die buͤrgerliche gesetzgebung einschlagenden rechtsbelehrungen und verordnungen
    1819 SammlBadStBl. I 81
  • im falle des urtheilsscheltens ... von den schoͤffen selbst in zweifelhaften wichtigen faͤllen der zug oder bitte um rechtsbelehrung an den oberhof ging
    1824 Mittermaier,PrivR. 4
  • auch waren die territorialgerichte rücksichtlich der rechtsbelehrung an jene kaiserlichen hof- und landgerichte gewiesen
    1829 Puchta,Justizämter I 78
unter Ausschluss der Schreibform(en):