Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtsbenüglich
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Rechtsbehelf
Rechtsbehelfung
Rechtsbeisitzer
(Rechtsbekümmerung)
Rechtsbelehrung
Rechtsbelernung
rechtsbenüglich
, adv., rechtensbenüglichen, adv.
den geltenden Rechtsregeln genügend
- wollen wir ... daß biß sie solches rechtsbenüglich dargethan ..., kein unterschied gehalten ... werden solle1678 Gochsheim 765Faksimile (ca. 72 KB)
- insoferen auf erforderen rechtensbenüeglichen gezeigt werden köne, daß1779 GasterLsch. 231Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"