Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbescheid

Rechtsbescheid

, m.

Auskunft zur Rechtslage in einem bestimmten Fall
  • von ihm werd holen rechtsbescheid 
    1664 Hohenberg XV V. 480
  • solle kein meister, wann er an einen kunden was zu forderen ... denselben diesertwegen vermoͤgen ... daß er bey ihme arbeiten lassen muͤsse ... sondern den kunden vor unserem ober- oder amt in der ordnung belangen und rechts-bescheid gewaͤrtigen
    1769 BadZftO. 90