Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbilligkeit

Rechtsbilligkeit

, f.

Gerechtigkeit
  • damit ... die ... kirchendiener ... das, was ihnen von rechtsbilligkeit und alter gewohnheit gebührt, bekommen mögen
    1616 ArchKathKR. 70 (1893) 108
  • doch kan zuweilen ein verungluͤckter durch die ordentliche rechts-billigkeit von der schuld liberiret ... werden
    1705 KlugeBeamte I2 396
  • daß ... dem bey ... kayserl. reichs-hof-rath zu recht verfangenen process der ungehinderte lauff, der fuͤrwaltenden rechts-billigkeit nach, verstattet werden moͤge
    1712 Moser,StaatsR. 31 S. 265