Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtschaffen

rechtschaffen

, adj., adv.

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I rechtmäßig (I), von richtiger, gemäßer Beschaffenheit, berechtigt; adv.: auf richtige, rechtmäßige Art und Weise, wie es sich gehört
  • dat gij al die kannen die gij maken rechtscapen iken sullen
    1454/73 KampenStR. II 23
  • sie [huͤtten-schreiber] sollen darob seyn, daß die wage und gewichte in huͤtten ... rechtschaffen und sauber und rein seynd
    1548 JoachimsthalBO. 1548 III 2
  • welch lachter aber dermassen nicht gehauen oder geschlicht werden, die sol der heger ... bey seinen eydspflichten nicht abnehmen, biß so lang dieselbigen lachter erfuͤllet und rechtschaffen gemacht ... werden
    1548 ZinnbgwO. 109
  • hoecken vnde kraͤmer ... sollenn rechtschaffenne gute vndt vnuorfelschte kauffmannßware vorschaffenn
    FrankenhausenStat.(1558) 224
  • er soll ... solche wochenrechnüng den räthen ... in die cantzelley lieffern, die bevelchhaber dieselbe zu besichtigen und examiniren, und, wo dieselbe rechtschaffen, die ... underschreiben laßen
    1561/63 Hanau/Kern,HofO. II 98
  • wo eine rechtschaffene bestendige kirchenordnung soll gestellet und aufgerichtet werden
    1569 Niedersachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 89
  • wan man rechtschaffen zurusten sult ..., es sulten hondert tusent herrngulden druff gain
    1583 BuchWeinsberg III 172
  • [kein Pole darf Bürger werden,] wurde aber ein pol rechtschaffene briefe ehelicher geburt vnnd verhalts bringen ..., so magk ihme ein rath eine wuste bawstede zu bauen vergönnen vnnd bürgernahrung gestadten
    1586 ZMarienwerder 48 (1910) 38
  • rechtschaffen gezeichnetes kornmasz
    1591 QÄWGMD. II 81
  • soll vnser cantzlar ... vf deßen [des Rats] rechtschaffene ... administration ... ein sorgfaͤltiges aug mit schlagen
    1656 HessSamml. II 278
  • beweißthumb einer rechtschaffenen nothwoͤhr
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 693
  • nach unpaͤbstischen und rechtschaffenen grundsaͤtzen hat die wuͤrde der geistlichen ihren ursprung von der hohen weltlichen obrigkeit
    1709 Titius,GeistlR. 286
  • dass sie rechtschaffen gefreite und nit erkaufte burger seien
    1713 SchweizId. VIII 328
  • daß die untergerichte zu B. überall rechtschaffene justiz ohne einige nebenabsichten administrieren
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 590
  • daß ein treuer vasall und diener des landes-fürsten zugleich kein rechtschaffener land-stand seyn könne
    1749 Sachsse,MecklUrk. 449
II anständig, tüchtig, ordentlich, unbescholten
  • so sal men ire beider gnaiden ... aen allen zwivel ufrichtich, truelich ind rechtschaffen befinden
    1516 JülichLTA. I 193
  • daß für den höchsten und grösten lohn einem rechtschafenen hauß- oder meister knecht nicht mehr als jährlich zwäntzig ... cronen ... bezalt werden möge
    1688 BernStR. VII 1 S. 261
  • die ehrlosigkeit ist ein zustand, vermoͤg dessen einer fuͤr ein unwuͤrdiges glied des staats geachtet ... und des umgangs mit jedem rechtschaffenen manne beraubt ist
    1785 Fischer,KamPolR. I 266
  • die aufzunehmenden advokaten muͤßen folgende qualitaͤten haben: ... von einem redlichen, rechtschaffenen und untadelhaften lebenswandel seyn
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 206
  • jeder kantonsangehörige, der sich um das patriziat oder große bürgerrecht der stadt F. bewirbt, soll darthun ... sein ruf und wandel sei sittlich, rechtschaffen und tadellos
    1814 HdbSchweizStaatsR. 309
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